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Senatskanzlei

"Kinderlärm kein Grund zum Klagen"

24.11.2009

Mit einer Bundesratsinitiative wollen Bremen und Rheinland-Pfalz die Rechte von Kindern stärken

Mit einer Initiative im Bundesrat wollen Bremen und Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Klarstellung zum Umgang mit Geräuschimmissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen erreichen und damit die Rechte von Kindern stärken. Das hat der Senat mit einem weiteren Beschluss in seiner heutigen Sitzung (24.11.2009) festgelegt. Der Antrag soll in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag (27. November) beraten werden.


Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Kinderlärm soll kein Grund für Klagen bei Gericht sein. Spielende Kinder und damit auch die von ihnen ausgehenden Geräusche gehören zum Leben, gerade in unseren Städten. Und weil der normale Spiellärm von Kindern eben nicht mit Lärm von technischen Geräten oder Anlagen gleichzusetzen ist, wollen wir Kinderlärm zum Beispiel im Bundes-Immissionsschutzgesetz besonders geregelt wissen“, erklärte Bürgermeister Jens Böhrnsen. Bremen setze sich seit langem für die Belange von Kindern und Familien ein. Mit dieser Initiative werde das "Signal für Kinder'" an die Gesellschaft verstärkt.


Bereits am 1. Oktober des Jahres hatte Böhrnsen für eine landesrechtliche Regelung plädiert, um die Rechte von Kindern in der Gesellschaft zu unterstreichen. Mit diesem gemeinsamen Bundesratsantrag sollen jetzt Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung erreicht werden.