Eltern, die ihr Kind zur Betreuung in einer Tageseinrichtung angemeldet haben, können ab 11. März2013 mit einem Bescheid rechnen, aus dem hervorgeht, in welchem Kindergarten oder in welcher Krippe das Kind aufgenommen werden soll. Auch der Umfang der Betreuung wird darin festgelegt. „Derzeit tagen in den Stadtteilen die Planungskonferenzen“, erläuterte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen . „Dort bemühen sich Träger und Stadtteilleitungen, einen geeigneten Platz für jedes Kind zu finden.“ Sobald in der kommenden Woche alle Planungskonferenzen ihre Arbeit abgeschlossen haben, sollen die Bescheide verschickt werden. „Eltern haben dann 14 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht“, sagte die Senatorin.
Bei dieser Gelegenheit wies sie darauf hin, dass die Zusage der Eltern keinen Einfluss haben werde auf das Betreuungsgeld. „Die Regelungen für die Umsetzung des Betreuungsgeldes erwarten wir vom Bund erst im April. Bis wir sie auf Landesebene umgesetzt haben, wird weitere Zeit vergehen.“ Eltern, die dann schon einen Betreuungsplatz angenommen haben, sollen aber die Möglichkeit bekommen, auf diesen zu verzichten, wenn sie stattdessen das Betreuungsgeld vorziehen. „Ich gehe aber nicht davon aus, dass viele Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden“, sagte die Senatorin. „Wer jetzt von den Vorteilen der Kinderbetreuung überzeugt ist, wird seine Meinung nicht in drei oder vier Monaten ändern.“