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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Klimabedingte Risiken für landwirtschaftliche Betriebe besser absichern

Neue Richtlinie fördert Mehrgefahrenversicherung

19.08.2024

Für das Erntejahr 2025 startet Niedersachsen gemeinsam mit Bremen und Hamburg erstmalig mit der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe. Eine entsprechende Richtlinie wurde am 15. August 2024 veröffentlicht. Landwirtschaftliche Unternehmen, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, können ab Montag, dem 26. August 2024 einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

Das Hochwasser rund um den Jahreswechsel hat zahlreiche landwirtschaftliche Flächen unter Wasser gesetzt. Schäden könnten künftig durch eine Mehrgefahrenversicherung aufgefangen werden. Foto: Feuerwehr Bremen
Das Hochwasser rund um den Jahreswechsel hat zahlreiche landwirtschaftliche Flächen unter Wasser gesetzt. Schäden könnten künftig durch eine Mehrgefahrenversicherung aufgefangen werden. Foto: Feuerwehr Bremen

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf, die auch für den Bereich Landwirtschaft zuständig ist: "Extreme Wetterereignisse treten auch in Norddeutschland immer stärker auf und können die Erträge der Landwirtinnen und Landwirte erheblich treffen. Wir verfolgen mit der neuen Richtlinie zwei Ziele. Wir unterstützen Landwirtinnen und Landwirte dabei, die durch die Klimakrise verursachten Risiken abzufedern. Gleichzeitig ist die Förderung daran gebunden, dass die Betriebe sich an die Klimaveränderungen anpassen. Damit unterstützen wir Betriebe dabei, die Risiken zu minimieren, die durch Hochwasser, Extremwetter oder Dürren angerichtet werden können."

Im Rahmen der Richtlinie werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln gefördert. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig. Anders als in anderen Bundesländern, ist diese Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Bis zum Ende der Förderperiode stehen für die drei Bundesländer gut 15,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Zum Antragverfahren:

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de zu finden sein. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Förderregion Niedersachsen, Bremen und Hamburg unter dem Dach des Programms "Klara 2023-2027" (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen.

Landwirtschaftliche Unternehmen, die an der Maßnahme teilnehmen möchten, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme.

In vier Schritten zur Förderung

  1. Angebot eines Versicherers einholen
  2. Antrag auf Teilnahme bis 30. September 2024 stellen.
    Der Antrag auf Teilnahme ist notwendig, weil erst im Nachgang die Versicherungsverträge abgeschlossen werden können.
  3. Priorisierungsverfahren
    Alle Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mindestens seit diesem Jahr umsetzen, bestimmte klimaresiliente Kulturen anbauen und/oder technische Lösungen im Bereich Dauerkulturen vorhalten, generieren Punkte im Priorisierungsverfahren. Ein Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an der Förderung ergeht in absteigender Reihenfolge bis die Haushaltsmittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt für die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, längstens bis 2029.
  4. Förderung jährlich beantragen, erstmalig im Mai 2025
    Die Förderung wird auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrages beantragt. Im Laufe des Jahres erfolgt der Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen.

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Feuerwehr Bremen
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Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de