Die Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" empfiehlt die Erreichung der Klimaneutralität für das Land Bremen bis 2038. Die öffentlichen Gebäude sollen im Sinne der Vorbildfunktion bereits ab 2035 klimaneutral mit Energie versorgt sein. Vor diesem Hintergrund hat der Senat am 15. November 2022 die "Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen" beschlossen. Dazu gehört auch die sogenannte Fastlane "Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude".
Der Senat hat heute (28. März 2023) das "Klimaschutzprogramm für Hochschulen" beschlossen. In diesem Rahmen werden in den nächsten Jahren große klimawirksame Sanierungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden können, die umfangreiche CO2-Einsparungen nach sich ziehen werden. Schon sehr kurzfristig werden kleinere Energieeffizienzmaßnahmen und -programme umgesetzt werden können.
Senatorin Dr. Claudia Schilling: "Der Wissenschaftsbereich hat einen sehr großen Anteil am öffentlichen Gebäudebestand im Land Bremen. Daher spielen zur Erreichung der Klimaneutralität und Vermeidung von CO2-Emissionen die Maßnahmen der Universität und der Hochschulen eine zentrale Rolle. Mit den vom Senat beschlossenen Mitteln werden wir erste Maßnahmen umsetzten können und in weitere Planungen einsteigen."
In 2023 sind 15 Millionen Euro und bis 2027 insgesamt 170 Millionen Euro für Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Hochschulgebäude vorgesehen.
Im nächsten Schritt wird der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der Haushalts- und Finanzausschuss befasst.
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Sara Bergemann, Leiterin des Senatorinnenbüros der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-10494, E-Mail: sara.bergemann@swh.bremen.de