24.07.2003
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Senator für Inneres und Sport und der Senator für Justiz und Verfassung teilen mit:
In einem intensiven und konstruktiven Gespräch haben Vertreter und Vertreterinnen der Behörden für Inneres und Sport, für Justiz und Verfassung und für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie der Generalstaatsanwaltschaft, der Polizei, des Stadtamtes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes heute (24. Juli 2003) Konsequenzen für ihre Zusammenarbeit aus dem Tötungsdelikt vom 11. Juli 2003 in der Neustadt erörtert. Vorausgegangen war eine detaillierte Aufarbeitung des Falles und die Auslotung von möglichen Problemen bei der Zusammenarbeit der unterschiedlichsten Behörden.
Als eine Konsequenz wurde verabredet, das Informationssystem der verschiedenen Institutionen so zu gestalten, dass bei straffällig auffälligen Personen, die zugleich hochgradig psychisch auffällig sind, Informationen schneller und stärker ausgetauscht werden sollen als bis-her. Dies gilt für alle an einem Fall beteiligten Stellen. Diese notwendige Informationsdichte gab es im Vorfeld der Tat vom 11. Juli nicht. Geprüft wird insbesondere auch, ob im Informations-System-Anzeigen (ISA) der Polizei Hinweise auf bereits erfolgte Unterbringung in einer Psychiatrie nach dem PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) bei der Polizei bekannten Delinquenten aufgenommen werden können, um den Polizeibeamten die Gefahreneinschätzung zu erleichtern, wenn erneut Anzeige erstattet wird.
Weiter wird ein ständiges Gremium mit Mitgliedern der drei Ressorts eingerichtet, das sogenannte "Fallkonferenzen" durchführt, wenn es sich um straffällig gewordene, psychisch kranke Menschen handelt, die über einen längeren Zeitraum auffällig sind.
Durch geeignete Maßnahmen sollen zudem Beamte aller beteiligten Behörden stärker dafür sensibilisiert werden, psychische Erkrankung als Hintergrund für eine mutmaßliche, tatsächliche oder künftige Straftat zu erkennen. Zudem sollen die gesetzlichen Betreuer verstärkt in die Zusammenarbeit eingebunden werden.
Eine weitere Konsequenz ist es, die bestehenden Gesetze – insbesondere das PsychKG und das Betreuungsgesetz - dahingehend zu überprüfen, ob Veränderungen notwendig sind, um stärker als bisher den Schutz Dritter zu gewährleisten. So soll geprüft werden, ob Bremen auf Bundesebene eine Gesetzesinitiative ergreifen wird, mit der eine vom Bundesgerichtshof fest-gestellte gesetzliche Lücke zur Behandlung (Depotmedikamentation) psychisch Kranker geschlossen wird, die eine Medikamentenaufnahme verweigern oder nicht in der Lage sind, diese von sich aus durchzuführen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Runde stellen fest, dass sie alles daran setzen wollen, damit mögliche Mängel beseitigt werden und sich eine schreckliche Tat, wie sie sich am 11. Juli in der Neustadt ereignete, nicht wiederholt. Alle Beteiligten wollen an einem Strang ziehen, um eine höchstmögliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.