20.03.2007
Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen mit einem Verwaltungsabkommen ihre Zusammenarbeit in der Ausbildung von Steuerbeamten ausbauen
Aus der heutigen Senatssitzung (20.3.2007):
Mit einem Verwaltungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausbildung von Steuerbeamten im gehobenen Dienst wird die bremische Verwaltung ihre bereits im Herbst 2004 begonnene Kooperation mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ausbauen. Dazu gab der Senat in seiner heutigen Sitzung seine Zustimmung. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum erläutert die zahlreichen Vorteile des Abkommens für alle Beteiligten: „Der Abschluss des Verwaltungsabkommens stellt die kontinuierliche Ausbildung in allen drei Ländern sicher. So werden auch bei kleinen Anwärterzahlen bzw. wenigen Aufstiegsbeamten optimale Lehrgangsgrößen erreicht und die Lehrkräfte der beteiligten Länder entsprechend ihrer jeweiligen Fachrichtung optimal ausgelastet. Dies verringert auch den finanziellen Aufwand.“ Zudem würden die Ausbildungsinhalte vereinheitlicht und damit Standards bei der Qualifikation der Bediensteten in der Steuerverwaltung gesetzt.
Mit dem neuen Verwaltungsabkommen kann der Lehrbetrieb in einem der drei Länder auch dann aufrecht erhalten werden, wenn es vorübergehend keine Anwärter einstellt; die selbst nicht genutzte Lehrkapazität kann in diesem Fall von den anderen Ländern genutzt werden. Ein Vorteil ist auch, dass nicht in jedem Land für jede Fachrichtung Lehrkräfte vorgehalten werden müssen, sondern jeweils auf die Lehrkräfte der anderen Länder zurück gegriffen werden kann. Eine gemeinsame Planung stellt sicher, dass die Lehrkräfte in den Ländern insgesamt alle steuerrechtlichen Themen abdecken und sowohl qualitativ als auch quantitativ den Bedarf in der Aus- und Fortbildung der drei Länder abdecken können.
Die gemeinsame Verwendung von vorhandenen Lehrkräften und Lehrsälen sowie die Vermeidung von Reisen für Lehrgangsteilnehmer infolge einer optimalen Nutzung der örtlichen Infrastrukturen macht die gemeinsame Ausbildung insgesamt finanziell günstiger als eine getrennte Ausbildungsgestaltung jedes einzelnen Landes. Auch ein Modell, in dem mehrere Länder ihre Anwärter für die gesamten Fachstudien an einer zentralen Bildungseinrichtung ausbilden lassen würden, wäre aufgrund der dabei notwendigen internatsmäßigen Unterbringung der Auszubildenden teurer.
Ein weiterer wichtiger Synergieeffekt der gemeinsamen Ausbildungsplanung ist die Vereinheitlichung von Ausbildungsinhalten. Senator Dr. Nußbaum: „Mit dem festgeschriebenen gemeinsamen Prüfungsverfahren für die drei Länder wird nicht nur der Organisationsaufwand an den einzelnen Standorten minimiert, sondern auch ein einheitliches hohes Niveau der Ausbildung in Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben.“ Um den Ausbildungsstandard und die Qualifikation aller Bediensteten in den drei Ländern noch weiter anzugleichen, sei auch in der Fortbildung der Steuerbeamten mit einer Zusammenarbeit begonnen worden, die in Zukunft noch weiter intensiviert werden solle. Der Finanzsenator: „Vor dem Hintergrund, dass in allen drei Ländern die Automation zukünftig vereinheitlicht wird und sich die Organisationen annähern, ist es umso sinnvoller, auch hinsichtlich der Aus- und Fortbildung gemeinsame Wege zu beschreiten“.
Das Verwaltungsabkommen soll erstmals für Studierende gelten, die ihre Prüfungen nach dem 29. Februar 2008 abzulegen haben.