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Der Senator für Inneres und Sport

Kooperation der Wasserschutzpolizeien Niedersachsens und Bremens

Schünemann und Mäurer unterzeichnen Abkommen über gemeinsame Arbeit im Küstenmeer

28.03.2011

Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, und der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, haben heute (28.03.2011) das Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die gemeinsame Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben unterzeichnet.

Die Vereinbarung sieht folgende Maßnahmen vor:

Das Land Niedersachsen stellt zur gemeinsamen Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben ein Küstenboot zur Verfügung. Die Aufgaben in dem Vertragsgebiet werden auf dem Boot durch getrennte Bootsbesatzungen der Länder Niedersachsen (zwei Drittel der Personalstellen) und Bremen (ein Drittel der Personalstellen) wahrgenommen.
Die Planung der Bestreifung der Bootsbesatzungen sowie die Koordinierung der Einsätze werden vom Land Niedersachsen in enger Abstimmung mit dem Land Bremen vorgenommen. Die in dem Gebiet des jeweils anderen Landes tätig werdenden Polizeibeamten haben die gleichen Befugnisse wie die Polizeibeamten des anderen Landes.

„Durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen ist es gelungen, die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Weser und des Küstenmeeres deutlich kostengünstiger zu gestalten. Damit entlasten wir nicht nur unseren Haushalt, sondern können unser Personal verstärkt für dringend notwendige bremische Aufgaben einsetzen. Zugleich wird die erforderliche Polizeipräsenz in dem Revier sogar noch gestärkt“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer anlässlich der Vertragsunterzeichnung.

Die Wasserschutzpolizei Bremen hat bislang aus traditionellen Gründen eine Vielzahl von Aufgaben zusätzlich wahrgenommen, die nicht in ihre originäre Zuständigkeit fallen. Dazu gehörte bisher auch die Bestreifung im Küstenmeer außerhalb des bremischen Hoheitsgebietes. Die damit verbundenen Kosten trägt bisher nahezu ausschließlich die Freie Hansestadt Bremen.
Durch die Anpassung des Abkommens mit Niedersachsen zur Präsenz im Küstenmeer vor Bremerhaven entfallen künftig sämtliche Kosten für den Betrieb des Küstenbootes (ca. 300.000 Euro jährlich) sowie insbesondere die sonst in den nächsten Jahren anstehende Neubeschaffung eines eigenen Küstenboots (Investitionsvolumen mehrere Millionen Euro).
Der gemeinsame Betrieb des niedersächsischen Küstenbootes erspart auch die Investition in ein weiteres Streckenboot, das bei einer strikten Aufgabenteilung zwischen Bremen und Niedersachsen für die bremischen Aufgaben in Bremerhaven erforderlich werden würde.

Es ist geplant, dass die Bremischen Bürgerschaft noch vor Ende dieser Legislaturperiode das Gesetz über die Bestätigung des Abkommens zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser und im Küstenmeer behandelt.

Anlage: Wortlaut des Abkommens (pdf, 27.8 KB)