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Senatskanzlei

Länder einigen sich auf Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Saarland und Bremen bestehen auf verfassungsgemäße Beitragsgestaltung | Unions-Länder blockieren vorerst auskömmliche Finanzierung

25.10.2024

Die Ländergemeinschaft hat heute (25. Oktober 2024) eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Zu dem Reformpaket gehören eine Modernisierung des Auftrags und verbindliche Regelungen der Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das Saarland und das Land Bremen haben sich zudem zusammen mit anderen A-Ländern für eine verfassungsgemäße Finanzierung entlang der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ausgesprochen, was von den B-Ländern vorerst blockiert wurde. Über ein zukunftsfähiges Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll jetzt weiter beraten und dann auf der nächsten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder (MPK) im Dezember entschieden werden.

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: "Wir brauchen einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dafür braucht es Reformen. Dafür braucht es aber auch eine vernünftige Finanzierung. Wir stehen als Länder in der Verantwortung beides sicherzustellen. Die Länder haben heute einen guten rechtlichen Rahmen für notwendige Reformen geschaffen. Damit werden nun auch Regelungen, bei denen das Saarland Vorreiter war, bundesweiter Standard, etwa das Direktoriumsmodell oder die Begrenzung der Spitzengehälter. Die beschlossene Reform stärkt den Saarländischen Rundfunk und sichert seine Eigenständigkeit ab."

Auch bei den Themen Presseähnlichkeit, Kooperationsgebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit privaten Anbietern oder der Absicherung von "Arte" konnten klare Beschlüsse getroffen werden.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die Länder haben eine Reform beschlossen, die viele Vorteile für die kleinen Anstalten hat. So bieten die Regelungen zur Federführung, nach der eine Anstalt die Federführung für bestimmte Bereiche für alle Anstalten übernimmt, die Möglichkeit, sich zukünftig auch als kleine Anstalt verstärkt einzubringen. Auch wird die wirtschaftliche und sparsame Aufgabenwahrnehmung durch die neuen Vorgaben im Medienstaatsvertrag gestärkt werden. Dadurch sind wichtige Schritte für die Zukunft getan."

Rehlinger und Bovenschulte betonen gemeinsam: "Für die weitere Beitragsdebatte gilt: Der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen als eigenständige und finanziell abgesicherte Sender bleiben für uns unverhandelbar. Wir hatten uns sehr für eine auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt. Bislang leider ohne Erfolg. Wir werden nichts mitmachen, was die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen gefährdet."

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361-2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de