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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Landesmindestlohn steigt von 12,41 Euro auf 13,46 Euro

Ab November gelten verbesserte Entgeltbedingungen im Land Bremen

01.11.2024

Rund ein Euro mehr pro Stunde: Der Landesmindestlohn steigt am heutigen 1. November 2024 von 12,41 Euro auf 13,46 Euro (brutto). Von der Erhöhung profitieren Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, erhalten den Landesmindestlohn.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, begrüßt die Steigerung des Landesmindestlohns: "Die Anhebung des Landesmindestlohns ist ein wichtiger Schritt, damit die Menschen gerade in Zeiten steigender Preise spürbar mehr Geld in der Tasche haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Senat setzt sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen für gute Arbeit und faire Entlohnung ein. Mit dem Landesmindestlohn schöpft Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen aus, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken."

Grundlage der Anhebung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Landesmindestlohn ist an den TV-L gekoppelt und entwickelt sich entsprechend den tariflich vereinbarten Anpassungen. Die nächste Erhöhung des Eingangsentgelts des TV-L und des Landesmindestlohns ist vorgesehen am 1. Februar 2025. Der Landesmindestlohn wird dann auf 14,28 Euro steigen.

Bremen setzt bundespolitische Akzente
Die Gesetzgebungsbefugnis der Freien Hansestadt für ein Mindestentgelt ist aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf den eigenen Einflussbereich beschränkt. Anders als der Bundesmindestlohn kann der Landesmindestlohn nicht flächendeckend für alle Arbeitsverhältnisse Anwendung finden.

Mit der Steigerung des Landesmindestlohns setzt Bremen auch bundespolitisch Akzente. Der Bundesmindestlohn liegt aktuell bei 12,41 Euro und erhöht sich im Februar 2025 auf 12,82 Euro. Es ist ein wichtiges Anliegen des Senats, dass der Mindestlohn ausreicht, um die Existenz einer alleinstehenden vollzeitbeschäftigten Person zu sichern. Daher hatte sich der Senat 2022 mit einer erfolgreichen Gesetzesinitiative in der Bremischen Bürgerschaft dafür eingesetzt, das tarifliche Eingangsentgelt für den öffentlichen Dienst im Land Bremen über den Anwendungsbereich des TV-L hinaus für Beschäftigte im Einflussbereich des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als angemessene Lohnuntergrenze festzulegen.

Dr. Claudia Schilling: "Der Landesmindestlohn kann ausschließlich eine verbindliche Marke am unteren Ende der Entgeltskala setzen. Für gute Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge, die zwischen starken Gewerkschaften und verantwortlichen Arbeitgebern ausgehandelt werden." Vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen geht die Tarifbindung seit Langem bundesweit und auch im Land Bremen zurück. Deshalb setzt sich Bremen sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene für die Fortentwicklung gesetzlicher Mindestlöhne im Interesse der Beschäftigten ein. Dr. Claudia Schilling: "Wir setzen uns unter anderem mit einem erweiterten Tariftreue- und Vergabegesetz für die Stärkung der Tarifbindung im Land Bremen ein. Ein höherer Mindestlohn und mehr Tarifbindung sind zentrale Gestaltungsmerkmale für soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de