Innensenator Ulrich Mäurer und Polizeipräsident Holger Münch haben die Frage des polizeilichen Einschreitens gegen lautstarke Musik am Werdersee erörtert. Dort hatte am 2. April 2011 eine Techno-Party stattgefunden, die zu Protesten unter den Anwohnern geführt hat.
Insgesamt vier Anwohnerbeschwerden wegen zu lauter Musik seien bei der Polizei zwischen 14.30 und 02.45 Uhr wegen der Techno-Party eingegangen, berichtete Polizeipräsident Holger Münch. In jedem einzelnen Fall habe die Polizei mit den Veranstaltern Kontakt aufgenommen und eine Reduzierung der Lautstärke durchgesetzt. Zwischen 18.30 Uhr und dem frühen Sonntagmorgen kam es zu keinen weiteren Beanstandungen. Als die Polizei dann nach einer Beschwerde eines Bürgers um 02.30 Uhr wie angedroht vor Ort einschritt, war die Musik bereits abgestellt und die Veranstaltung in Auflösung begriffen.
Polizeipräsident und Senator sind sich einig, dass die Polizei sich in der Situation am Sonnabend und Sonntagmorgen angemessen verhalten hat. „Die Polizei hat bei ihrem Einschreiten auf die Verhältnismäßigkeit ihres Vorgehens zu achten. Daran hat sie sich gehalten. Wir danken den Beamtinnen und Beamten für ihren besonnen Einsatz“, betonten die beiden. „Es wäre der Lage nicht angemessen gewesen, am ersten frühlingshaften Wochenende eines Jahres mit einem größeren Polizeieinsatz eine zwar lautstarke, aber nicht aggressive Veranstaltung aufzulösen“, ergänzten Mäurer und Münch.
Gleichwohl stellten der Innensenator und der Polizeipräsident fest, dass die Situation am Werdersee auch für die Polizei unbefriedigend ist.
Das Naherholungsgebiet Werdersee müsse für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und die Nutzung für die Anwohner erträglich bleiben. „Das erfordert eine größere Rücksichtnahme aller Beteiligten.“ Es könne nicht Aufgabe der Polizei sein, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine absolute Ruhe am Werdersee zu sorgen. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten, ein friedliches Miteinander herzustellen, ausgeschöpft seien, müssten polizeiliche Sanktionsmittel eingesetzt werden. „Wir wollen, dass die Bremer Polizei eine bürgerfreundliche Polizei bleibt“, so Mäurer und Münch.
„In einer Zivilgesellschaft muss es möglich sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Freizeitflächen verständigen“, erklärten der Senator und der Polizeipräsident. Das gelte ganz besonders auch für das Problem der kaum noch erträglichen Vermüllung am Werdersee, die besonders nach Grillfeiern zu beklagen ist. „Die Polizeibeamtinnen und –beamten sind nicht der Aufräumdienst der Stadt, und sie können auch nicht hinter jedem Strauch stehen, um Müllsünder zu sanktionieren“, betonten sie nachdrücklich. Mäurer und Münch gehen davon aus, dass die ortspolitischen Gremien und die für diese Frage zuständige Umweltbehörde mit Nachdruck und der erforderlichen Geduld die notwendigen Maßnahmen umsetzen, um den Werdersee als attraktives Naherholungsgebiet zu erhalten. Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Allgemeinverfügung Werdersee, die das Umweltressort in dieser Woche erlassen hat.