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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet

31.03.2017

Die Reform des Medizinstudiums ist besiegelt: Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, hat heute (31.03.2017) in Berlin den „Masterplan Medizin 2020“ gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen unterzeichnet.

„Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt“, sagte Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt in Berlin. „Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.“

Der Masterplan sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten insbesondere in der kompetenzorientierten, praxisnahen Ausbildung vor. Künftig werden alle Universitäten mit medizinischer Fakultät über einen Lehrstuhl in der Allgemeinmedizin verfügen.
„Durch eine feste Verankerung des Faches Allgemeinmedizin im Studium wird das Fach für die Studierenden attraktiver und präsenter. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten“, so Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Zudem soll die Auswahl der Studienplatzbewerber verbessert werden, um Absolventinnen und Absolventen zu gewinnen, die auch dauerhaft in der medizinischen Versorgung bleiben wollen. Auch für Länder wie Bremen, die kein Medizinstudium anbieten, besteht ein unmittelbares Interesse daran, gut ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner für das Land zu gewinnen.

Um die ärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen oder Planungsbereichen zu verbessern, haben dieLänder künftig die Möglichkeit, die sogenannte Landarztquote einzuführen. Sie sieht vor, dass Länder die vor einer Gefahr der ärztlichen Unterversorgung stehen, entscheiden können, Medizinstudienplätze vorab an Studieninteressierte zu vergeben. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden für einen Abschluss des Studiums, eine anschließende fachärztliche Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie eine Berufstätigkeit in der hausärztlichen Versorgung des jeweiligen Landes.

„Allen Beteiligten ist klar, dass es einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Umsetzung des Masterplans geben wird. Deshalb begrüße ich, dass der Bund über die Finanzsituation der Hochschulklinika weiter beraten wird. Ziel muss ein angemessener Finanzierungsbeitrag des Bundes sein, der dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger dient“, so die GMK-Vorsitzende und Gesundheitssenatorin Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Mit der Umsetzung des Masterplans soll die Finanzierung der Universitätsmedizin zudem europäischen Standards (wie z.B. in den Niederlanden) angeglichen werden. Diese sieht eine Kostendeckung für Uni-Kliniken vor, um neuartige Behandlungsmethoden erproben zu können. Diese in der Regel kostspieligen, aber an Universitätskliniken für die Weiterentwicklung der Medizin essentiellen Methoden, werden bisher nicht von den Fallpauschalen der Krankenkassen getragen.

Foto: Pressereferat, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz