Sie sind hier:
  • Startseite
  • Mehr als vier Millionen Euro vom Bund für die Kleine Wümme

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Mehr als vier Millionen Euro vom Bund für die Kleine Wümme

Antrag der Naturschutzbehörde auf Bundesförderung erfolgreich

11.04.2024

Mit großer Freude wurde in der Naturschutzbehörde die Nachricht vom Haushaltsausschuss des Bundestages aufgenommen. Insgesamt hat das Gremium 4,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" für die Renaturierung der Kleinen Wümme freigegeben. Zusammen mit den Landesmitteln aus Bremen stehen für die fünfjährige Projektlaufzeit damit rund 4,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Mit dem Schutz der Kleinen Wümme verbinden wir Naturschutz mit Klimaschutz und Klimaanpassung. Das eingeworbene Geld wird also gleich mehrfach Wirkung entfalten für Mensch und Natur. Die aktuell laufende Haushaltsaufstellung in Bremen zeigt, wie knapp die Mittel in unserem Bundesland sind. Ich freue mich daher, dass wir mit unserem Antrag auf Bundesförderung so erfolgreich waren. Unsere Strategie, möglichst viel Geld aus anderen Quellen einzuwerben, trägt Früchte. Diesen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen. Für den Natur- und Klimaschutz und die Menschen, die in Bremen und Bremerhaven leben."

Mit dem Projekt "Naturnahe Kleine Wümme" soll in den kommenden fünf Jahren eine weitreichende Aufwertung, Renaturierung und Stabilisierung des Fließgewässers erreicht werden. Insgesamt sieht das Vorhaben fünf Arbeitspakete vor. Es geht beispielsweise darum, die Gewässerqualität zu verbessern. So soll unter anderem durch neue Strukturen im Flussbett verhindert werden, dass die Kleine Wümme in Dürreperioden trockenfällt. Auch soll das Wassermanagement für die Kleine Wümme überarbeitet werden. So können die Gräben in Regenphasen die Niederschläge aufnehmen und speichern, um das Wasser in Trockenphasen nutzen zu können. Stehende Nebengewässer sollen vom Schlamm befreit werden. An mehreren Stellen sollen abgeschnittene Gewässer wieder an die Kleine Wümme angebunden werden und damit neue Rückzugsräume für Fische und anderen Lebewesen bei Extremwetterlagen entstehen. Auf benachbarten Flächen werden insektenfreundliche Blühwiesen geschaffen, sowie bei sozial-benachteiligten Quartieren Streuobstbestände angelegt. Zudem sollen auch neue Möglichkeiten zum Naturerleben entstehen, zum Beispiel ein Naturlehrpfad oder ein Aussichtsturm als Naturerlebnispunkt im Blockland.

"Dieser Erfolg ist eine echte Teamleistung meines Hauses in Zusammenarbeit mit den Bremer Umweltbetrieben, dem Rhododendronpark, dem Bürgerpark und dem Deichverband rechts der Weser", betont Senatorin Moosdorf. "Abteilungsübergreifend haben die Referate Gewässerschutz, Grünordnung, Klimaanpassung und Naturschutz den Antrag entwickelt und zum Erfolg geführt. Dafür meinen herzlichen Dank an alle Beteiligte. Das Projekt Naturnahe Kleine Wümme ist zum einen wegweisend für eine integrative Gewässerentwicklung in Bremen und steht zum anderen für die dynamische Arbeitsweise in meinem Haus."

Die Kleine Wümme, mit ihren Nebengewässern (Gräben, Fleete) und Uferzonen, erstreckt sich vom Siedlungsbereich in die freie Landschaft. Sie prägt den Wasserhaushalt der Kulturlandschaft im Blockland mit den charakteristischen Grünland-Graben-Arealen. Durch das Projekt sollen auch Moorböden erhalten und gestärkt werden, um CO2 effektiv zu speichern. Die Kleine Wümme war zuletzt stark von den Folgen der Klimakrise betroffen, unter anderem durch sehr niedrige Wasserstände. Das Projekt "Naturnahe Kleine Wümme: Gewässerkorridor von der Schwammstadt in die Moor-Landschaft" soll diese Folgen abmildern und teilweise umkehren.

Hintergrund zum Förderprogramm
Die Förderrichtlinie Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum war die erste Förderrichtlinie im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz für Kommunen. Insgesamt standen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel ist zweistufig: Mit der nun erfolgten verbindlichen Zusage des Haushaltsausschusses ist die entscheidende Hürde genommen. Die Bremer Naturschutzbehörde wird nun im zweiten Schritt zu Erstellung des Vollantrages aufgefordert.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de