84 Frauen haben im Land Bremen ihr Amt angetreten, Austauschtreffen in der ZGF
26.06.2024Waren es in der vergangenen Wahlperiode noch 81, sind es nun 84 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB), die in der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen, den Mehrheitsgesellschaften sowie in weiteren öffentlichen Einrichtungen des Landes Bremen für das Amt kandidierten und für die kommenden vier Jahre gewählt wurden, etwa ein Fünftel von ihnen in Bremerhaven. Ihre Wahl fand parallel zu der Wahl der Personalräte im März 2024 statt.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wurden nicht nur in vielen Dienststellen der Kernverwaltung, sondern auch an den Universitäten und Hochschulen in Bremen und Bremerhaven, dem Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven, den Volkshochschulen im Land Bremen, bei der AOK Bremen und der Brepark, am Theater Bremen, am Stadttheater Bremerhaven sowie am Flughafen Bremen und vielen weiteren Einrichtungen gewählt.
Rund 50 der neu gewählten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten treffen sich heute (26. Juni 2024) zum Austausch in der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF). Ein entsprechendes Treffen der neu gewählten FGB in Bremerhaven fand am 8. Mai 2024 statt. Die ZGF unterstützt und berät die Amtsinhaberinnen in der Ausübung ihrer Rolle und kann zur Prüfung eines Sachverhalts herangezogen werden, bei dem FGB und Dienststellenleitung sich uneinig sind. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind in ihren jeweiligen Dienststellen die zentralen Ansprechpartnerinnen für Leitung und Mitarbeitende in Sachen Gleichstellung der Geschlechter.
Dabei haben sie die Aufgabe, darauf zu achten, dass das Landesgleichstellungsgesetz in ihrer Dienststelle angewandt wird. Das Gesetz trifft Regelungen unter anderem zu den Bereichen Stellenbesetzung und Beförderung, Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sowie zu Förderplänen für die Gleichstellung der Geschlechter. Die FGB beraten in diesem Rahmen die Führungskräfte und unterstützen diese bei der Einführung und Umsetzung von Vorhaben. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten können zudem Maßnahmen mittels eines Widerspruchs beanstanden, wenn diese aus ihrer Sicht gegen das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen. Für die Mitarbeitenden können sie Sprechstunden anbieten, um deren Wünsche, Anregungen und Beschwerden aufzunehmen. Sie sind zudem Ansprechpartnerinnen für von Sexismus Betroffene. Dabei unterliegen sie der Schweigepflicht und werden nur so weit und in der Form aktiv, wie es die Betroffenen möchten.
"Solange wir die Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht haben, leisten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eine unverzichtbare Arbeit. Zwar sind rund 60 Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bremen weiblich, doch je höher die Entgelt- und Hierarchiestufe, desto geringer der Frauenanteil", erklärt Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte. Mit den Treffen in Bremen und Bremerhaven bietet die ZGF den Beauftragten die Möglichkeit zum Austausch und Wissenstransfer.
"Wir freuen uns, dass sich so viele Frauen für die Tätigkeit interessieren und bereit sind, an dieser Stelle Verantwortung zu übernehmen. Doch noch gibt es nicht in allen Dienststellen eine solche Vertretung für die Gleichstellung der Geschlechter. Es ist daher notwendig, die Attraktivität und die Akzeptanz dieses Amtes zu steigern", fordert Wilhelm. Die ZGF setzt sich deshalb für eine Reform des Landesgleichstellungsgesetzes ein und möchte in diesem Rahmen unter anderem eine Teilfreistellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei einer Dienststellengröße ab 150 Beschäftigten erreichen. Andere Bundesländer, beispielsweise Berlin, haben Regelungen zur Teilfreistellung bereits in ihren Landesgleichstellungsgesetzen verankert. Aktuell können Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zwar eine Freistellung ab einer Beschäftigtenzahl von 300 beantragen, bei rund der Hälfte der Dienststellen der Verwaltung sind jedoch weniger Personen beschäftigt.
Doch auch in kleineren Dienststellen ist der Arbeitsaufwand für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hoch: Sie sind beispielsweise an Stellenbesetzungsverfahren und an der Erstellung von Frauenförderplänen beteiligt, planen Frauenversammlungen oder erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen Vorhaben. Zusätzlich zur Teilfreistellung sind weitere Verbesserungen nötig wie beispielsweise die Stärkung der Auskunftsrechte und der Ausbau des Klagerechts. Kurzum: die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten brauchen Ressourcen sowie eine Stärkung ihrer Rechte.
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