Senatorin Bogedan begrüßt Einführung einer allgemeinen Stellenzulage
11.04.2017Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A12 und A12a sollen eine Stellenzulage von über 1.000 Euro jährlich (bezogen auf das Bruttogehalt) erhalten. Der Senat hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „Ich begrüße dieses Ergebnis sehr. Lehrkräfte leisten Außerordentliches. Auch in Grundschulen sind die Herausforderungen hoch und die Belastungen teilweise erheblich. Die Zulage ist eine Anerkennung für die wertvolle Arbeit und bedeutet einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bezahlung für Grundschullehrkräfte mit dem Ziel der A13-Besoldung", erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung zu dem Beschluss des Senats.
Von der Stellenzulage profitieren vor allem Lehrkräfte in Grundschulen, es werden aber auch einige Lehrkräfte der Sekundarstufe I an Oberschulen nach A12 oder A12a besoldet und somit ebenfalls berücksichtigt. Die derzeitige Höhe der Zulage beträgt monatlich 87,21 Euro. Sie wird zum 1.Juli 2017 88,95 und zum 1.Juli 2018 91,04 Euro betragen, weil die prozentualen Tarif-Erhöhungen auch für die Zulage gilt.
Mit dieser Maßnahme gewinnt Bremen im Wettbewerb um Lehrkräfte an Attraktivität und bleibt konkurrenzfähig. Beispielsweise werden A12 besoldete Grundschul-Lehrkräfte ab dem 1. Juli 2017 in Bremen durchschnittlich besser bezahlt, als Grundschul-Lehrkräfte in Niedersachsen.