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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mehr Schutz für erwachsene hilfebedürftige Menschen

11.10.2011

Behinderte und pflegebedürftige Menschen sollen besser geschützt werden. Auf Antrag des Bundeslandes Bremen hat die Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Leipzig jetzt einen entsprechenden Beschluss gefasst. Eine Arbeitsgruppe mit zwei Vertretern aus den Ländern und einem Vertreter aus dem Bund soll prüfen, wie die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene gestaltet werden können. Antragsteller Bremen vertritt in dieser Gruppe die SPD- und grünen Länder, Niedersachsen die CDU- und FDP-Länder. „Es geht nur noch um die Frage, wie eine gesetzliche Regelung aussehen kann“, sagte Bremens Sozialstaatsrat Horst Frehe, „nicht mehr um die Frage, ob sie kommt.“

Seit dem Jahr 2009 ist dies der dritte Anlauf, eine rechtliche Grundlage für den Schutz erwachsener hilfebedürftiger Menschen zu schaffen. Vorbild ist das Bundeskinderschutzgesetz. Es sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen oder ehrenamtlich Tätige verstärkt überprüft werden. So müssen sie zum Beispiel ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Für Erwachsene, die wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit verstärkt vor Misshandlungen, sexuellen Übergriffen oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit geschützt werden müssen, fehlen solche Schutzvorschriften bislang. Horst Frehe: „Dabei zeigen Studien, dass insbesondere behinderte Frauen überproportional häufig Opfer sexueller Gewalt werden.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Vertragsstaaten auf, angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen. Gleichwohl gibt es keine bundesgesetzliche Regelung, die Leistungsträgern und -erbringern in der Pflege oder Behindertenhilfe besondere Vorgaben auferlegt, um die persönliche Eignung des Personals sicherzustellen.

Die Amtschefkonferenz in Leipzig hat die Entscheidung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im kommenden Monat vorbereitet. Dort wird der endgültige Beschluss fallen. Staatsrat Horst Frehe zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Konferenz: „Was den Schutz von erwachsenen Hilfebedürftigen angeht, sind wir damit einen ganz wichtigen Schritt vorangekommen.“