Bürgerschaft beschließt Novelle des Wohn- und Betreuungsgesetzes
07.12.2017Der Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen in Bremen wird gestärkt. Eine entsprechende Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat die Bremische Bürgerschaft heute (Donnerstag, 7. Dezember 2017) verabschiedet. Die Befassung des Gesetzgebers wurde erforderlich, weil das 2010 erstmals in Kraft getretene Gesetz bis Ende dieses Jahres befristet war. Ohne Verlängerung hätte es ab Januar 2018 keine Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Wohn- und Betreuungsaufsicht in den Bremischen Pflegeeinrichtungen gegeben.
In diesem Zuge wurde das Gesetz auch novelliert, damit Veränderungen in der Pflegelandschaft berücksichtigt werden können. Unter anderem sind die Prüfrechte der Wohn- und Betreuungsaufsicht auf ambulante Pflegedienste ausgeweitet worden. „Ambulante Pflegedienste sind inzwischen auch in stationären Einrichtungen tätig“, erläuterte Senatorin Stahmann. Dort könne die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig auch kontrollieren. „Wir müssen in stationären Einrichtungen die Pflege überwachen können, ganz gleich, wer sie ausführt.“ Ansonsten ließen sich Schutzrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern viel zu leicht aushebeln.
Pflegeeinrichtungen sind jetzt auch per Gesetz verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen. „Menschen in Pflegeeinrichtungen sind dem Risiko von Gewalt in besonderem Maße ausgesetzt“, sagte die Senatorin, auch weil es zu „wechselseitigen Eskalationen“ kommen könne. Einrichtungen müssten deshalb „einen hochprofessionellen Umgang mit diesem sensiblen Problem entwickeln“.
Das Gesetz regelt zudem einen Anspruch auf kultursensible Pflege, das Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden und den Zugang von Hospizdiensten zu stationären Einrichtungen (Pflegeheimen).