Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen
14.02.2025Heute (14. Februar 2025) hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor dem Ende der Legislaturperiode das Gewalthilfegesetz beschlossen. Für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen gibt es ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Ab dem Jahr 2027 stellt der Bund im Rahmen des Gesetzes den Ländern 2,6 Milliarden Euro zum Ausbau des Beratungs- und Hilfesystems zur Verfügung.
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Das Gewalthilfegesetz läutet eine Zeitenwende für das Hilfe- und Unterstützungssystem in Deutschland ein. Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen ist endlich keine freiwillige Leistung mehr, sondern ein gesetzlicher Anspruch. In den vergangenen Jahren hat das Land Bremen mit der Erstellung und Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention neben den bestehenden weitere tragfähige Strukturen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt geschaffen und wichtige Maßnahmen wie die Gewaltschutzambulanz umgesetzt. Die vom Bund im Rahmen des Gewalthilfegesetzes bereitgestellten Gelder können wir daher direkt und wirksam einsetzen, um das Hilfesystem weiter auszubauen."
Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm erklärt: "Mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir einen Meilenstein erreicht, für den wir und viele Frauenverbände lange gekämpft haben. Damit der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in sieben Jahren eingelöst werden kann, muss der Bremer Landesaktionsplan Istanbul-Konvention weiter umgesetzt und fortgeschrieben werden, um Kapazitäten auszubauen und Lücken im Hilfesystem zu schließen. Wir begrüßen, dass nun auch klargestellt wurde, dass besonders gefährdete Frauen, die beispielsweise keinen festen Wohnsitz haben und häufig durch die Maschen des Hilfesystems fallen, einen Anspruch auf Hilfe haben."
Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde im Laufe der Verhandlungen ausschließlich auf Frauen beschränkt. Gerade nicht-binäre Menschen sind jedoch besonders häufig von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen und benötigen für sie passende Hilfsangebote.
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention "Frauen und Kindern vor Gewalt schützen" wurde vom Bremer Senat im März 2022 beschlossen, seine 75 Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung, beziehungsweise sind bereits umgesetzt. Erstellt wurde der Landesaktionsplan in Federführung von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF).
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