Mobilitätssenatorin Maike Schaefer sieht keinen begründeten Zweifel an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Wesertunnel. "Dieser vierte Bauabschnitt der Autobahn 281, und damit die Vollendung des Ringschlusses, steht nicht zur Disposition. Vorwürfe der Opposition weise ich scharf zurück. Gerade die CDU sollte wissen, dass wir wirtschaftspolitisch wichtige, intensive und erfolgreiche Gespräche mit den großen Wirtschaftsunternehmen ArcelorMittal und Holcim geführt haben und dass der CDU-geführte Bund lange Zeit ein zum Scheitern verurteiltes Mautsystem für den Wesertunnel durchdrücken wollte. Die politischen und verwaltungsrechtlichen Beschlüsse sind stets zeitnah umgesetzt worden."
Das Mobilitätsressort verweist darauf, dass der Rechtsstreit mit der letzten klagenden Partei erst im April 2020 dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber für beendet erklärt wurde. Erst dann konnte damit der Rechtsstreit nach Abschluss einer Vergleichsvereinbarung beendet werden. Damit beginnt auch dann erst die Frist, innerhalb von zehn Jahren mit der Bautätigkeit zu beginnen. Dennoch wurden die Bauarbeiten mit ausdrücklicher Zustimmung der letzten klagenden Parteien bereits im Jahr 2019 begonnen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass es keine Zweifel an der andauernden Rechtsbeständigkeit des Planfeststellungsbeschlusses gibt.
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Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de