Die Ausbildung von zehn Musliminnen und Muslimen zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Gefängnisseelsorge fand am gestrigen Sonntag (31. März 2019) im Rahmen eines feierlichen Frühstücks ihren Abschluss. Der insgesamt 52 Ausbildungsstunden umfassende Kurs war von der Schura Bremen als Dachverband islamischer Gemeinschaften im Lande Bremen und dem Senator für Justiz und Verfassung gemeinschaftlich geplant und umgesetzt worden. Dozenten des Instituts für islamische Theologie der Universität Osnabrück konnten für einzelne Kursinhalte gewonnen werden.
Anlässlich der Urkundenübergabe erklärte Sebastian Schulenberg, Abteilungsleiter Justizvollzug beim Senator für Justiz und Verfassung: „Die muslimischen Gemeinden übernehmen mit der Ausbildung von Gefängnisseelsorgern und der Seelsorge im Justizvollzug echte Verantwortung. Sie zeigen, dass sie ihre Rolle als Ansprechpartner für die Inhaftierten, bei der Bewältigung der persönlichen Situation in der Haft und bei der Förderung tragender Beziehungen nach ‚draußen‘ ernst nehmen. Da die Inhaftierung für viele Gefangene existentielle Fragen aufwirft, ist dieses Angebot von besonderer Bedeutung. Die gemeinsame Gestaltung des Curriculums im Zusammenwirken von Schura Bremen und damit letztlich den muslimischen Gemeinden und dem Senator für Justiz und Verfassung hat eine echte Leuchtturmfunktion.“
Inhalte des Ausbildungskurses für die muslimische Gefangenenseelsorge waren juristische Themen wie zum Beispiel das deutsche Strafrecht und die Justizvollzugsgesetze sowie Themen der islamischen Theologie wie etwa „weltliche und jenseitige Straftaten“, „muslimische Theologie der Seelsorge“ oder „persönliche Rechte und Rechte anderer im Islam“.
Auch der Vorsitzende der Schura Bremen, Murat Çelik, wertet den Ausbildungskurs als großen Erfolg: „Wir sind sehr stolz darauf, als muslimische Gemeinden bundesweit die ersten muslimischen Seelsorger und Seelsorgerinnen ausgebildet zu haben. Wir setzen mit unserem Modellprojekt ein Zeichen: Wir geben niemanden auf - weder die muslimischen Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Bremen noch andernorts.“
Zum Hintergrund:
In der Justizvollzugsanstalt Bremen sind etwa 150 Gefangene muslimischen Glaubens inhaftiert. Nach Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 141 WRV sind Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen in Strafanstalten zuzulassen, soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge besteht.
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