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Der Senator für Finanzen

Nachschlag für Beamte - Senat beschließt neuen Vorschlag zur Beamtenbesoldung

30.09.2014

Der Senat hat heute (Dienstag, 30. September 2014) entschieden, die Erhöhung der Beamtenbesoldung, die im Juni 2013 beschlossen worden war, zu verändern. Neben weiteren Verbesserungen bekommen auch Beamte/Beamtinnen des höheren Dienstes und Richterinnen/Richter eine Besoldungserhöhung, die erstmals im Dezember ausgezahlt werden soll. Bremen war mit seinem Beschluss in 2013 dem "Vorbild des größten Landes ohne Haushaltsnotstand Nordrhein-Westfalen gefolgt", so Bürgermeister Jens Böhrnsen. Er fügt hinzu: "Deshalb ist es folgerichtig, dass wir nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über die teilweise Verfassungswidrigkeit des NRW-Gesetzes auch handeln und nicht darauf warten, ob Klagen auch in Bremen erfolgreich sind. Wir übernehmen mit unserem jetzigen Entwurf das Ergebnis, das in NRW die Gewerkschaften und die Landesregierung miteinander ausgehandelt haben." Bürgermeister Böhrnsen und Bürgermeisterin Karoline Linnert hatten auch in Bremen mehrfach Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie des DGB und verdi geführt. Eine Einigung wie in Nordrhein-Westfalen zwischen Gewerkschaften und Landesregierung konnte allerdings in Bremen nicht erzielt werden. Karoline Linnert: "Die Umsetzung des Senatsvorschlags kostet insgesamt 30 Millionen Euro in 2014 (für die Jahre 2013 und 2014). Dafür ist kein Nachtragshaushalt notwendig, da für die Zinsen dank der aktuell extrem günstigen Konditionen weniger Geld benötigt wird, als im Haushalt eingeplant wurde."

Die vorgeschlagenen Änderungen, die der Senat der Bremischen Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorschlägt:

  • in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10

2,65 % ab dem 1. Mai 2013
2,95 % ab dem 1. Mai 2014

  • in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12

1,5 % und eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 30 Euro monatlich ab dem 1. Mai 2013
1,5 % und die Erhöhung der Grundgehaltssätze um 40 Euro monatlich ab dem 1. Mai 2014.

  • in den übrigen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W

1,5 % sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 30 Euro ab dem 1. September 2013
1,5 % sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 40 Euro ab dem 1. September 2014,

  • Anwärterbezüge

2,65 % ab dem 1. Mai 2013,
2,95 % ab dem 1. Mai 2014

Dies bedeutet für die Besoldungsgruppen bis A 12 gegenüber der bisher bestehenden gesetzlichen Regelung ein Vorziehen der Anpassung auf den 1. Mai 2013 bzw. 2014. Die gestaffelte Besoldungserhöhung reicht ab dem 1.9. 2014 umgerechnet von 3,63 Prozent für die höchste Gehaltsstufe bis zu 5,68 Prozent für die unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A10 (vgl. Anhang).

Im Anhang: