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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

"Nazi-Juristen taugen nicht als Namensgeber"

Justizsenatorin Schilling begrüßt Umbenennung juristischer Standardwerke

27.07.2021

Der C.H. Beck Verlag hat heute angekündigt, juristische Nachschlagewerke, die nach Nazis benannt sind, ab der nächsten Auflage umzubenennen. Dazu die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling:

"Deutsche Juristen waren – daran besteht kein Zweifel – eine Stütze des Nationalsozialismus, sie haben dessen grauenhafte Unmenschlichkeiten oftmals nicht nur gedeckt, sondern teils erst möglich gemacht. Wichtige juristische Nachschlagewerke werden dennoch bis heute – und trotz ihrer Rolle im Nationalsozialismus – mit Namen wie Palandt, Maunz, Schönfelder oder Blümich in Verbindung gebracht. Das soll sich nun durch die vom C.H. Beck Verlag angekündigte Umbenennung endlich ändern", betont die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling, und ergänzt: "Die mehr als unrühmliche Geschichte der Justiz während des NS-Regimes lässt sich damit selbstverständlich nicht ungeschehen machen. Es bleibt unser aller Aufgabe, daran zu erinnern. Dazu gehört die Rolle juristischer Protagonisten zu beleuchten, die sich teils als überzeugte NSDAP-Mitglieder dem Unrechtsstaat der Nationalsozialisten angedient haben. Dazu gehört aber nicht, dass Standardwerke weiterhin ihren Namen tragen und ihnen so unwillentlich ein Denkmal gesetzt wird. Nazi-Juristen taugen nicht als Namensgeber. In diesem Sinne kann ich die nun vom C.H.Beck Verlag getroffene Entscheidung nur begrüßen."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de