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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Nebenstartbahn 23 am Flughafen Bremen kann in Betrieb genommen werden

03.05.2000

Oberverwaltungsgericht Bremen weist Klage eines Ehepaars aus Stuhr ab

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute (2.5.2000) die Klage eines Ehepaars aus Stuhr gegen den Planfeststellungsbeschluss des Senators für Wirtschaft und Häfen zur Inbetriebnahme der sogenannten Nebenstartbahn 23 am Flughafen Bremen kostenpflichtig abgewiesen. Die 760 Meter lange Nebenstartbahn ist für bis zu 5,7 Tonnen schwere Kleinflugzeuge vorgesehen.

In der Verhandlung folgte das Gericht dem Senator für Wirtschaft und Häfen darin, dass die Nutzung der in Richtung Südwesten gerichteten Startbahn für eine erhebliche Entlastung von Fluglärm sorgen wird, ohne zu gravierenden Mehrbelastungen in Alt-Stuhr zu führen.

Das Planfeststellungsverfahren für die vor kurzem fertiggestellte, aber noch nicht in Betrieb genommene Nebenstartbahn 23 war im Jahre 1991 eingeleitet und im August 1998 beendet worden. Die Kläger hatten den Planfeststellungsbeschluss vor dem Gericht angefochten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.