Sie sind hier:
  • Neue Anträge für Anwohnerparkzone Weser-Stadion

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neue Anträge für Anwohnerparkzone Weser-Stadion

Ausnahmegenehmigungen laufen am 31. Juli aus | Verlängerung möglichst bald beantragen

10.06.2024

Die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Anwohnerzone um das Weser-Stadion verlieren am Mittwoch, 31.Juli 2024, ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet daher die nutzungsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Ausnahmegenehmigungen zeitnah - im Idealfall bis Ende Juni 2024 - verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Mit Schreiben vom April dieses Jahres wurden alle Anwohnenden aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Zugangsberechtigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 2.500 ausgestellten Berechtigungen wurden aktuell allerdings lediglich 800 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Zugangsberechtigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt, doch ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 1.700 Anträge, auch aufgrund der Ferienzeit, knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August muss daher mit entsprechenden Wartezeiten gerechnet werden.

Über das Online-Verfahren unter www.asv.bremen.de / Service / Formulare und Anträge / Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Anwohnerzone Weser-Stadion erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung. Alternativ zum Online-Dienst lässt sich der Antrag auch als PDF-Datei herunterladen.

Das Amt für Straßen und Verkehr bietet unter folgenden Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung:

Über das Online-Verfahren oder per E-Mail an anwohnerzone@asv.bremen.de

oder postalisch:

Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen.
Telefonisch ist die Bürgerbüro-Servicenummer unter (0421) 361-31092 zu erreichen.

Der Antrag ist mit einer Kopie der vollständigen Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: rene.moeller@bau.bremen.de