Ab dem morgigen Samstag (2. April) gilt in Bremen die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung. Damit entfallen viele der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wurde durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nötig. Alle Maßnahmen, die das IfSG den Bundesländern noch zur Verfügung stellt, werden mit der neuen Verordnung im Land Bremen umgesetzt. Die folgenden Basisschutzmaßnahmen treten morgen in Kraft:
Maskenpflicht
Testpflicht
Testpflicht in Schulen
Testpflicht in Kindertagesstätten
Weil ab Samstag (2. April) viele Maßnahmen entfallen, empfiehlt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, sich freiwillig und eigenverantwortlich an einige bekannte und lange gelernte Regeln zu halten. "Das Tragen einer Maske haben wir seit zwei Jahren verinnerlicht. Vor allem FFP2-Masken schützen sehr effektiv vor Infektionen. Weil wir es jetzt nicht mehr anordnen können, empfehle ich dringend in allen Innenräumen mit Kontakt zu anderen Personen eine Maske zu tragen. Darüber hinaus sollte sich jede und jeder überlege, sein Verhalten an die jeweiligen Umstände anzupassen. Beim Treffen mit besonders gefährdeten Personen ist zum Beispiel ein vorheriger Test sinnvoll. Ansonsten bieten die AHA-L Regeln weiterhin eine wichtige Richtschnur: die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, eine gute Belüftung in Räumen mit vielen Personen aber auch das Testen vor der Teilnahme an einer Veranstaltung."
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de