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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Neue Entwässerungsgebühr ab 1. April in Kraft

Gebührenanpassung und neues Gebührenmodell werden wirksam

28.03.2024

Zum 1. April 2024 gibt es zwei wichtige Neuerungen bei der Entwässerungsgebühr: Zum einen werden die Gebühren angepasst. Zum anderen wird das Gebührenmodell geändert. Dabei ergeben sich Neuerungen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren versiegelte Fläche kleiner als 1.000 Quadratmeter ist. Sie erhalten den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser (Regenwasser) zukünftig getrennt. Gebührenrelevant für das Niederschlagswasser sind dabei nur Flächen, die versiegelt und an das Kanalsystem angeschlossen sind.

1. Anpassung der Gebühren
Wenn die wirtschaftliche Entwicklung sich verändert, beeinflusst das auch die wirtschaftliche Grundlage des Abwasserbetriebes. Unter anderem führen gestiegene Löhne, Verbraucherpreise und Erzeugerpreise nun zu einer Anpassung der Gebühren.

Ab 1. April 2024 wird die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutzwasser 2,93 Euro kosten. Das sind 0,35 Euro mehr als vorher. Die Entsorgung von Niederschlagswasser kostet künftig 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Das sind 0,03 Euro mehr als zuvor. Die Gebührenanpassung gilt für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2026.

2. Änderung des Gebührenmodells
Zukünftig setzt sich für alle Grundstücke die Entwässerungsgebühr aus zwei Komponenten zusammen: Die Ableitung und Aufbereitung des Schmutzwassers und die Ableitung und Aufbereitung des Niederschlagswassers. Das Schmutzwasser ist das Wasser, das zum Beispiel aus Küchen, Badezimmern oder Toiletten kommt. Diese Gebühr richtet sich danach, wieviel Kubikmeter Frischwasser verbraucht wird. Die zweite Gebühr bezieht sich auf das Niederschlagwasser, das von den Grundstücken in die Kanalnetze eingeleitet wird. Diese Niederschlagsgebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und der befestigten Flächen und deren Befestigungsart, sofern diese an das Kanalsystem angeschlossen sind. Das können zum Beispiel Dachflächen, Wege oder Hofflächen sein.

Es gibt künftig also zwei Bescheide – einen für das Schmutzwasser und einen für das Niederschlagswasser. Die sogenannte Abwassergebühr gibt es künftig nicht mehr.
Nichts ändert sich bei Grundstücken, auf denen sich mehr als 1.000 Quadratmeter versiegelte Fläche befinden. Dort gab es bereits in der Vergangenheit jeweils eine Gebühr für das Schmutz- und eine für das Niederschlagswasser.

Weiteres Verfahren
Die versiegelten Flächen werden zunächst anhand von Luftbildern ausgewertet. Dies wird voraussichtlich bis Mitte 2025 dauern. Nach der Auswertung sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder andere Berechtigte gefragt. Sie erhalten voraussichtlich ab 2025 Erhebungsbögen. Die Bögen beinhalten eine Übersichtsgrafik mit den bebauten Flächen des Grundstücks und die Bitte, die Berechnungsgrundlage anhand einiger Fragen zu prüfen. Spätestens 2027 können die Eigentümerinnen und -eigentümer mit der Abrechnung der Niederschlagswassergebühren vom 1. April 2024 bis zum dann aktuellen Abrechnungszeitraum rechnen.

Weitere Informationen und FAQ sind auf der Infoseite www.abwassergebuehr-bremen.de zu finden. Telefonisch gibt die hanseWasser unter (0421) 988 11 11 Auskunft.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de