Im Land Bremen gelten ab morgen, Dienstag den 18. Januar 2022, geänderte Quarantäneregelungen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute beschlossen die Quarantäneregelungen in der 29. Corona-Verordnung anzupassen und ab Dienstag umzusetzen. Damit verkürzen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolationsregeln für Corona-Infizierte, sofern negative PCR-Test- oder Antigenschnelltest-Ergebnisse vorliegen. Für geimpfte und genesene Personen gelten darüber hinaus Ausnahmeregelungen.
Änderungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nur noch maximal zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist es möglich, sich durch einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest frei zu testen. Als Kontaktperson kann sich medizinisches Personal ebenfalls nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest frei testen, wenn sie symptomfrei sind. Die Regelungen für Schulen und Kindergärten bleiben unberührt.
Auch infizierte Personen müssen sich nach der neuen Regelung nur noch maximal zehn Tage in Isolation begeben, sofern sie danach keine Symptome mehr haben. Nach sieben Tagen können sich auch Infizierte mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten. Medizinisches Personal kann sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Tag der Probenentnahme bestimmt Beginn von Quarantäne und Isolation
Da es mittlerweile bei der Auswertung von PCR-Tests zu längeren Wartezeiten kommt und Ergebnisse nicht zwingend innerhalb von 24 Stunden vorliegen, zählt für den Beginn der Quarantäne- oder Isolationsdauer der Tag der Probenentnahme. Das bedeutet: Wenn Sie montags einen Abstrich nehmen lassen und erst Mittwoch das Ergebnis bekommen, dass Sie positiv sind, können sie sich bereits am folgenden Montag frei testen.
Wann beginnt die Quarantäne / Isolation und wann endet sie?
Sobald Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten, sind Sie dazu verpflichtet sich sofort in Isolation zu begeben und persönliche Kontakte einzustellen. Ihre Isolation beginnt in dem Moment, in dem Sie von der Infektion erfahren und nicht erst, wenn Sie vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Auf Grund der steigenden Fallzahlen, kommt es bei der Kontaktnachverfolgung zu Verzögerungen. Infizierte sind dazu angehalten Eigenverantwortung zu zeigen, sich in Isolation zu begeben und Kontaktpersonen der letzten zwei Tage vor dem positiven PCR-Test eigenständig zu informieren. Auch die Quarantäne beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über den Kontakt zu einer infizierten Person.
Die Isolation endet nach zehn Tagen automatisch, sofern die Infizierten symptomfrei sind. Auch die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Eine Information durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Ausnahmen der Quarantäne
Für die Quarantäne als Kontaktperson gelten Ausnahmen. Von der Quarantäne ausgenommen sind dreimal geimpfte Personen (vollständig geimpft plus Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung, vollständig geimpfte Personen innerhalb der ersten drei Monate nach der Zweitimpfung, genesene Personen mit zusätzlicher Impfung sowie Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft und zusätzlich zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff bekommen haben.
Für alle, die aktuell bereits in Isolation oder Quarantäne sind, gelten die neuen Regelungen ebenfalls ab Dienstag (18. Januar).
Zusammenfassung
Isolierung von Infizierten beendet:
Quarantäne von Kontaktpersonen beenden:
Von der Quarantäne dauerhaft befreit
Von der Quarantäne für drei Monate befreit
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de