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Der Senator für Finanzen

Neuerung bei Zulassung von Kraftfahrzeugen

17.10.2011

Die Zahlungsmoral in Sachen Kraftfahrzeugsteuer soll durch eine Neuerung bei der Zulassung von Kraftfahrtzeugen verbessert werden: Ab dem 1. November 2011 können Kraftfahrzeuge nur zugelassen werden, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen. Die bremischen Zulassungsstellen werden bei jeder Kfz-Anmeldung computergestützt prüfen, ob die Fahrzeughalter Kraftfahrzeugsteuerrückstände zu zahlen haben. Betragen diese mehr als fünf Euro, wird der Zulassungsvorgang abgebrochen. Die Zulassung wird erst erteilt, nachdem der rückständige Betrag dem Konto des zuständigen Finanzamts gutgeschrieben ist.

Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist aufwendig und verursacht erheblichen Verwaltungsaufwand. Um die Einnahmen aus KFZ-Steuern sicherzustellen, wird ab November 2011 das neue Anmeldeverfahren eingeführt.