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Der Senator für Finanzen

Neues ElsterFormular 2004 ab sofort zum Download erhältlich

17.01.2005

Senator Dr. Nußbaum: „Elektronische Steuererklärung hat sich etabliert“

Die Einkommensteuererklärung für 2004 kann elektronisch sehr einfach angefertigt werden: Das neue „ElsterFormular 2004“ steht ab sofort im Internet unter www.elsterformular.de zum kostenlosen Download und ab Ende Januar auch kostenlos auf CD-Rom zur Verfügung. Das teilte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum heute (17.1.2005) mit. „Eine besondere Neuerung dieses Jahr ist eine optimierte Ausfüllhilfe. Ein integrierter „step-by-step-Modus“ erleichtert dem Anwender das Bedienen des Programms. Auch für Arbeitgeber und Unternehmer ist die neue Version attraktiv. Sie können ihre Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung für 2004 abgeben und die Lohn- und Umsatzsteuer für 2005 anmelden“, führte Senator Dr. Nußbaum weiter aus.


Im Projekt ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes die Software zur Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter entwickelt. Für den Nutzer von ELSTER, so Senator Nußbaum, ergäben sich klare Vorteile: Wer ELSTER verwende, könne mit kürzeren Bearbeitungszeiten und damit grundsätzlich auch mit schnelleren Steuererstattungen rechnen. Bei der digitalen Steuererklärung entfällt die manuelle Dateneingabe beim Finanzamt. Zudem werden die Daten vom Programm auf Plausibilität überprüft und damit Eingabefehler vermieden. Ein integriertes Steuerberechnungsprogramm ermittelt darüber hinaus unverbindlich die sich aus den Angaben ergebende Steuerschuld und sorgt so – vorbehaltlich von Korrekturen durch das Finanzamt - für Klarheit und Kalkulierbarkeit der persönlichen Steuerschuld. ELSTER ermöglicht ferner den automatischen, maschinellen Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten mit den von Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen. Eventuelle Änderungen des Finanzamts bei der ELSTER-Erklärung können damit schnell und einfach nachvollzogen werden.

Um die Akzeptanz von ELSTER weiter zu steigern, wird der Papierverkehr weiter reduziert. Wer ELSTER nutzt, muss gesetzlich nicht zwingend einzureichende Belege dem Finanzamt nur auf Anforderung vorlegen. Diese Bestätigungen sind jedoch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Ausgenommen hiervon sind die gesetzlich geforderten Unterlagen - z.B. Steuerbescheinigungen sowie Einzelaufstellungen bei Überschusseinkünften. Auch dieser Papierverkehr soll aber zukünftig entfallen. So sind ab diesem Jahr die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Dadurch entfällt grundsätzlich die Ausstellung der papierenen Lohnsteuerkarte. Nur in den Ausnahmefällen, in denen Arbeitgeber noch keine elektronische Datenübermittlung vornehmen, ist deshalb noch die Abgabe der Lohnsteuerkarte mit der Steuererklärung notwendig.


„Die Sicherheit von ELSTER hat weiterhin für uns oberste Priorität!“, betonte der Finanzsenator. Das amtliche Programm sei eines der weltweit am besten abgesicherten kostenlosen Internet-Programme. „Der Sicherheitsstandard ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird ständig überprüft und weiter verbessert. Darauf kann sich der Bürger verlassen“.


Bundesweit haben 2004 über 1,8 Millionen Bürger von ELSTER Gebrauch gemacht. In Bremen nutzten 15.000 Bürger diesen Service der Finanzverwaltung. Damit wendet in Bremen bereits heute jeder 8. Einkommensteuerpflichtige ELSTER an. „Unser Ziel ist eine deutliche Steigerung der Nutzerzahlen. Davon profitieren beide Seiten: Auch für den Bürger reduziert sich der umständliche und zeitaufwändige Papierverkehr“, so Senator Nußbaum abschließend.


Unter www.elsterformular.de steht mit ElsterFormular 2004 ein komplettes amtliches Erklärungsprogramm für das Veranlagungsjahr 2004 zur Verfügung. Das Programm ist ferner ab Ende Januar 2005 kostenlos auf CD-Rom in allen Finanzämtern und im Steuershop des im BürgerServiceCenter (BSC) in der Pelzerstrasse erhältlich.