29.12.2004
Eltern werden um Anmeldungen vom 10. bis 21. Januar gebeten
Alle drei- bis sechsjährigen Kinder haben in Bremen Anspruch auf eine täglich 4-stündige Betreuung und somit die Möglichkeit, eine der 270 Bremer Kindertageseinrichtungen zu besuchen. Außerdem gibt es Betreuungsangebote im Umfang von sechs und acht Stunden, wobei berufstätigen Eltern bei der achtstündigen Betreuung ihrer Kinder Vorrang eingeräumt wird. In einigen Einrichtungen ist es auch möglich, das Kind fünf und sieben Stunden in die Obhut der Erzieherinnen zu geben.
Anfang Januar erhalten 4.306 Eltern, deren Kinder im Jahr 2005 drei Jahre alt werden, einen Brief der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Der Brief beinhaltet alle Informationen, die für die Anmeldung im Kindergarten notwendig sind. Zusätzlich ist ihm die „Eintrittskarte“ - der Kindergarten-Pass – beigelegt. Auf diesem ist der Name des Kindes und eine Nummer vermerkt. Anmeldeformular und Kindergarten-Pass müssen zusammen im Kindergarten für eine Anmeldung abgegeben werden.
Bei der Anmeldung und Auswahl des Kindergartens, bittet die Sozialbehörde die Eltern, auf folgende Dinge zu achten:
Sozialsenatorin Karin Röpke: „Alle Beteiligten werden sich bemühen, den Eltern einen Platz im Kindergarten ihrer Wahl zukommen zu lassen. Dies wird jedoch – wie in den Vorjahren – wegen der unterschiedlichen Größen und Angebote der Einrichtungen nicht immer gelingen. Dafür bitte ich um Verständnis.“
Beginn und Ende eines Kindergartenjahres verlaufen parallel zum Schuljahr. Es beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Damit werden einheitliche und verlässliche Abläufe sichergestellt.