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Der Senator für Finanzen

Neuregelung des Laufbahnrechts für die bremischen Beamtinnen und Beamten

09.03.2010

In seiner heutigen Sitzung (09.03.2010) hat der Senat das Laufbahnrecht der bremischen Beamtinnen und Beamten neu geregelt. Vorangegangen waren intensive Abstimmungen mit den norddeutschen Nachbarländern und eingehende Gespräche mit den Gewerkschaften.

Bremen bekommt mit dieser Neuregelung ein modernes und zukunftsfähiges Dienstrecht, das die Qualifikation und Leistungsbereitschaft der Beamtinnen und Beamten steigert und das Flexibilität und Mobilität fördert.

Das Laufbahnrecht wird entrümpelt und deutlich verschlankt. Statt eines unübersichtlichen Laufbahnwirrwarrs wird es nur noch zehn Fachlaufbahnen geben, die Einstellungsvoraussetzungen werden klarer geregelt und an die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master angepasst.

Das Leistungsprinzip ist jetzt noch deutlicher Leitlinie beim beruflichen Aufstieg der bremischen Beamtinnen und Beamten, dafür sind formale Hürden für den Aufstieg abgebaut worden. Das immer wieder postulierte „lebenslange Lernen“ wird in den Strukturen des Dienstrechts abgebildet und damit ein selbstverständlicher Bestandteil der Verwaltungskultur in Bremen werden: Beamtinnen und Beamten, die sich regelmäßig fortbilden, die ihre berufliche Qualifikation an neue Herausforderungen anpassen und Flexibilität beweisen, stehen jetzt weitergehende Aufstiegsmöglichkeiten offen.

Bremen hat mit dieser Regelung seine neuen Gestaltungsmöglichkeiten infolge der Föderalismusreform I genutzt. Es ist sichergestellt, dass bremische Beamtinnen und Beamte weiter problemlos in andere Bundesländer wechseln können und umgekehrt Beamte aus anderen Bundesländern nach Bremen kommen können.

Der bremische öffentliche Dienst bleibt mit dieser Neuregelung auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig, denn Bremen und Bremerhaven müssen sich nicht nur dem Wettbewerb zu den Rahmenbedingungen anderer Dienstherrn stellen, sondern auch und vor allem im Wettbewerb zur privaten Wirtschaft bestehen. Denn heute wie in Zukunft ist der öffentliche Dienst auf qualifizierte und motivierte Beschäftigte angewiesen. Sie bilden durch ihre tägliche Arbeit die Basis für die Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung in Bremen.