27.06.2008
Stadtamt bietet zusätzliche Hotline für Informationen und Hinweise an
Das Stadtamt als zuständige Überwachungsbehörde in Bremen weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2008 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
In Bremen ist das Rauchen u.a. in Gaststätten und Diskotheken bereits seit dem 1. Januar 2008 verboten. Die Übergangszeit konnte von den Betriebsverantwortlichen jedoch für erforderliche bauliche und organisatorische Maßnahmen genutzt werden.
Ausnahmen vom Rauchverbot sind ab 1. Juli 2008 nur in vollständig umschlossenen Nebenräumen zulässig, die als Raucherbereiche ausgewiesen sind. Der Hauptschankraum darf nicht zum Raucherraum erklärt werden.
Das Stadtamt setzt neben den regulären Kontrollen durch den Gewerbeaußendienst in erster Linie auf die Einsicht und Betriebsverantwortung der Gastwirte und Rücksichtnahme der Gäste untereinander. Sollten jedoch berechtigte Anzeigen von Gästen oder Mitbewerbern eingehen, wird diesen nachgegangen. „Dabei wird die Überwachung im Rahmen unserer übrigen Aufgaben nur schwerpunktmäßig erfolgen können; anonyme Hinweise werden wir nicht berücksichtigen“, betonte Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens. Bußgelder bis 500 Euro sind vorgesehen, wenn verbotswidrig geraucht wird, Bußgelder bis 2.500 Euro, wenn Betriebsverantwortliche ihre Pflichten nach dem Nichtraucherschutzgesetz vernachlässigen.
Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Hinweise und Erläuterungen zum Nichtraucherschutzgesetz gibt es auf der Internetseite der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
http://www.gesundheit-in-bremen.de/gesundheitsschutz/gesundheitsschutz4_1.html
Um konkrete Nachfragen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, bietet das Stadtamt folgende gezielte Informationswege an:
Stadtamt Bremen – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
Mo – Do von 8 – 15 Uhr; Fr von 8 – 13.30 Uhr
Telefon-Hotline: 361 - 88 675
Fax: 361 – 100 35
E-Mail: nichtraucherschutz@stadtamt.bremen.de