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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Nord-Bundesländer: Stufenkonzept zur Prostitution

08.09.2020

Die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, ab dem 15. September 2020 die corona-bedingten Einschränkungen im Bereich der Prostitution im Rahmen eines Stufenkonzepts zu lockern.

[Aktualisierung (10.09.2020):] Mit der 16. Rechtsverordnung vom 8. September, die in Bremen am 9. September in Kraft getreten ist, ist Prostitution – mit Ausnahme von Prostitutionsveranstaltungen (§4a der VO) – seit dem 9. September im Rahmen des ProstSchG und der vorgeschriebenen Hygienebestimmungen – wieder möglich.[Aktualisierung Ende]

Solche Lockerungen sind rechtlich geboten und verfolgen zudem das Ziel, Illegalität im Prostitutionsgewerbe zu verhindern und somit vermeidbare Infektionsrisiken zu reduzieren. Die norddeutschen Bundesländern gehen hier gemeinschaftlich vor, damit es zu keinen Asymmetrien an ihren Landesgrenzen kommt.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de