Verwahrloste Immobilien stellen zunehmend ein stadtentwicklungspolitisches Problem dar. Deshalb bringen die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen eine Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat ein. „Solche leer stehenden und verwahrlosten Immobilien können negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere ausstrahlen“, sagt NRW-Bauminister Michael Groschek.
Modernisierung und Instandsetzung sind oft unrentabel und werden daher von den Eigentümern unterlassen. Der Abriss der Schrottimmobilie stellt häufig die letzte Lösung dar. „Betroffen sind Kommunen in strukturschwachen Gebieten, aber wir haben auch Leerstände in innerstädtischen Altbauquartieren mit hohem Identifikationswert“, erläutert der Bremer Bausenator Joachim Lohse.
Nach dem Prinzip „Eigentum verpflichtet“ wollen Lohse und Groschek gemeinsam Eigentümer von Schrottimmobilien in angemessenem Umfang an den Kosten für den Abriss beteiligen. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag von NRW und Bremen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sieht vor, dass die bisherige Duldungspflicht in § 179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer fortentwickelt wird.
Der Eigentümer soll sanieren und eine Weiterverwendung für sein Objekt finden, oder er wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligt. Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse vorsieht.