21.12.1999
Die Verbraucherzentrale Bremen teilt mit:
Wer zum 1. Januar seine Versicherung wechselt, steht womöglich in der Milleniums-Nacht ohne Versicherungsschutz da. Schuld daran ist die lückenhafte Abstimmung der Vertragslaufzeiten zwischen den Versicherungsgesellschaften. Die Verbraucher-Zentrale des Landes Bremen rät deshalb allen Wechslern, sorgfältig zu prüfen, zu welcher Stunde die bisherige Versicherung endet und zu welcher Stunde die neue Versicherung beginnt.
Üblicherweise beginnt eine Versicherung um 12 Uhr mittags und endet auch um 12 Uhr mittags. So sieht es jedenfalls das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. In einigen Sparten weichen die Vertragsbedingungen einzelner Gesellschaften von diese Regel jedoch ab. Ein Fall aus der Praxis: Wechselt ein Privathaftpflichtversicherter von der Vereinigten Haftpflichversicherung (VHV) zur HUK-Coburg, so endet der bisherige Vertrag bei der VHV am 1.1.2000 um 0.00 Uhr. Vertragsbeginn bei der HUK-Coburg ist aber standardmäßig erst 12 Stunden später, am Mittag des 1. Januar. Ausgerechnet in der Nacht der Nächte, wenn es hoch hergehen wird und damit auch die Risiken von Schäden sehr groß sein werden, droht somit ein gefährliches Loch im Versicherungsschutz.
Ausgeschlossen sind solche Lücken nur in der KfZ-Haftpflichtversicherung, in der besondere Vorschriften gelten. Ansonsten herrscht Unklarheit, wo die Versicherungsnehmer mit derartigen Fußangeln rechnen müssen. Dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) fehlt nach eigenem Bekunden der Überblick über die einschlägigen Regelungen seiner Mitglieder. Und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) mußte auf Anrage einräumen, daß ihm das Problem nicht einmal bekannt war.
Die Verbraucher-Zentrale Bremen empfiehlt deshalb allen, die zu einer anderen Versicherung wechseln, sehr genau auf die Uhrzeiten des Vertragsendes und des Vertragsbeginnes zu achten. Wenn sich Lücken zeigen oder auch nur Unklarheiten bestehen, sollte die neue Versicherung sofort per Einschreiben mit Rückschein aufgefordert werden, den Vertragsbeginn so zu datieren, daß ein lückenloser Versicherungsschutz garantiert ist.
Für Andreas Kutschera, den Versicherungsexperten der Verbraucher-Zentrale Bremen darf es aber nicht allein beim Appell an den Verbraucher zu größtmöglicher Aufmerksamkeit bleiben: „Es kann nicht sein, daß ein aus Steuergeldern finanziertes Bundesaufsichtsamt bei solchen Problemen nicht mehr zu sagen weis als: `Lieber Versicherungsnehmer, da mußt Du sehr genau aufpassen´“ Kutschera fordert deshalb das Aufsichtsamt auf, schnellst-möglich die Versicherungslöcher zu stopfen und nicht erst dann tätig zu werden, wenn ein publizitätsträchtiger Großschaden die Abstimmungslücken der Anbieter offenkundig macht.