01.02.2006
Bürgermeister Röwekamp begrüßt Beschluss des Gesamtbeirats
„Beiratsrecht und Beamtenrecht – beides müssen wir in Einklang bringen mit den Vorgaben, die sich aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen zum Personalauswahlverfahren bei der Besetzung von Ortsamtsleiterstellen ergeben“, erklärte der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, nach der gestrigen Sitzung des Gesamtbeirats. „Bei der Wiederbesetzung in Schwachhausen/Vahr sowie in Burglesum haben wir ein Verfahren gewählt, dass den Wunsch der betroffenen Beiräte nach einem zügigen Verfahren entspricht.“ Der Innensenator wird dabei eine größtmögliche Beteiligung der betroffenen Beiräte unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen sicherstellen.
„Weder ich als Person noch meine Behörde wollen die Beiräte in ihren demokratischen Beteiligungsrechten beschneiden“, betonte Bürgermeister Röwekamp, „wer das behauptet stellt die Tatsachen auf den Kopf.“ Insbesondere die Grünen, aus deren Parlamentsreihen der Stein ins Rollen gebracht wurde, haben überhaupt keinen Grund, jetzt mit dem Finger auf das Innenressort zu zeigen. Röwekamp verwahrte sich auch gegen pauschale Vorwürfe der SPD, sein Ressort hätte in dem Besetzungsverfahren fehlerhaft gearbeitet. „Da empfehle ich einmal die gründliche Lektüre der Gerichtsentscheidung.“
Bürgermeister Thomas Röwekamp begrüßte in diesem Zusammenhang das Ergebnis der Beratung dieses Themas während der Sitzung des Gesamtbeirats vom gestrigen Abend. „Die beiden Ortsamtsleiterstellen in Schwachhausen/Vahr sowie in Burglesum sollen so schnell wie möglich wiederbesetzt werden“, betonte Röwekamp, „darin stimmen wir überein und auch die Innendeputation gab jüngst ‚grünes Licht’ für die regionale Neuausschreibung.“ Und mit Blick auf die generelle Besetzungspraxis für die kommenden Jahre fügte der Bürgermeister und Innensenator hinzu: „Ich sehe einer breiten und offenen Diskussion mit allen Beteiligten zur zukünftig möglichen Mitwirkung der Beiräte bei der Personalauswahl von Ortsamtsleitern positiv entgegen. Allerdings wurde ja bereits von verschiedener Seite auf die verfassungsrechtlichen Probleme einer ‚Direktwahl’ hingewiesen. Ich setze hier auf den weiteren Dialog mit dem Gesamtbeirat und entsprechenden Vorschlägen aus den Bürgerschaftsfrakionen.“
Der Gesamtbeirat - ihm gehören die Sprecher der 22 Bremer Beiräte an - hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2006 (bei Enthaltung der Stimmen von Bündnis 90/Grüne) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„1. Der Gesamtbeirat erwartet von Senat und Stadtbürgerschaft, das rechtliche Umfeld dafür zu schaffen, dass die Beiräte in Zukunft ihre Ortsamtsleiter per Wahl bestimmen können.
2. Der Gesamtbeirat bittet den Senator für Inneres und Sport dafür Sorge zu tragen, dass das Verfahren zur Besetzung der beiden vakanten Stellen der Ortsamtsleiter / in für die Ortsämter Burglesum und Schwachhausen / Vahr ohne zeitlichen Verzug durchgeführt wird.“
Ausschreibung der beiden Ortsamtsleiterstellen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der eingeleiteten Mitbestimmungsverfahren nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz.