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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Planfeststellungsverfahren zur Querverbindung Ost - Erneute Auslegung der Unterlagen ab 22. August 2018

22.08.2018

Die Stadtgemeinde Bremen plant, eine Querverbindung zwischen den Straßenbahnlinien 2 und 10 ab der Kreuzung Bei den drei Pfählen / Bennigsenstraße über Bennigsenstraße, Stresemannstraße und Steubenstraße bis zur Straßenbahnlinie 1 an der Kreuzung Steubenstraße / Julius-Brecht-Allee zu realisieren. Mit dieser Querverbindung Ost sollen die Stadteile Osterholz und Vahr direkt mit der Östlichen Vorstadt und der Innenstadt verbunden werden.

Wesentliche Vorteile der Querverbindung sind:

• Eine direkte, schnelle und bequeme Verbindung zwischen Vahr, Blockdiek und Osterholz einerseits sowie zu den Bereichen Ostertor, Steintor, Peterswerder und Hulsberg andererseits.

• Eine direkte und bequeme Erreichbarkeit der Betriebe und der Gewerbetreibenden im Bereich Stresemannstraße / Steubenstraße von der Vahr oder der östlichen Vorstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

• Eine Verbesserung des Angebotes des öffentlichen Personennahverkehrs im Bremer Osten.

Die Querverbindung Ost ist Bestandteil des von der Bürgerschaft beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans für Bremen. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 23. Juli 2015 auf Antrag des Sondervermögens Infrastruktur der Freien Hansestadt Bremen, Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen – Betrieb gewerblicher Art (Vorhabenträger), beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen eingeleitet.

Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens hat bereits in den Jahren 2015/2016 ein Anhörungsverfahren einschließlich Erörterungstermin stattgefunden. Aufgrund der im bisherigen Verfahren vorgebrachten Einwendungen hat der Vorhabenträger Planunterlagen mit umfangreichen Aktualisierungen vorgelegt. Diese Aktualisierungen sind als sogenannte Blaueintragungen, also in blau erkennbar, in den Planunterlagen erfolgt. Die Anhörungsbehörde nimmt dies zum Anlass, den aktualisierten Plan öffentlich auszulegen.

Die aktualisierten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden eingebunden in die Gesamtunterlage in das Planfeststellungsverfahren eingebracht und hierzu in der Zeit vom 22. August 2018 bis einschließlich 21. September 2018 ausgelegt. Die im Rahmen der ersten Anhörung vorgebrachten Einwendungen (Stellungnahmen und Bedenken) bleiben weiterhin bestehen und werden im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt.

Der Plan für das Vorhaben ist online auf der Internetseite des Verkehrsressort unter www.bauumwelt.bremen.de/verkehr/oeffentliche_bekanntmachungen-3827 zugänglich.
Dort sind auch weitere Informationen zur erneuten Offenlage und zu den Adressen, wo die Unterlagen ausliegen unter dem Link „Amtliche Bekanntmachung“ zu finden.