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Der Senator für Inneres und Sport

"Politik stärkt die Arbeit der Polizeibeamten" - Schulte und Böse begrüßen Kompromiss beim Finalen Rettungsschuss

09.07.2001

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport hat den am Wochenende vorgestellten Kompromiss der Koalitionsfraktionen beim Finalen Rettungsschuss als „fair und akzeptabel“ begrüßt. Damit wird die Arbeit der Polizei insbesondere bei Geiselnahmen von der Politik deutlich gestärkt und endlich auf eine juristisch sichere Grundlage gestellt“, erklärten Senator Bernt Schulte und Staatsrat Kuno Böse. „Anders lautende Erklärungen der letzten Tage sind völlig abwegig!“

Bislang war Bremen neben Berlin das einzige Bundesland, das den Schusswaffeneinsatz von Polizeibeamten mit voraussichtlich tödlicher Wirkung nicht im Landes-Polizeigesetz geregelt hat. In dem jetzt gefundenen Formulierungsvorschlag der Großen Koalition ist der Schusswaffengebrauch eines Polizisten „auch dann zulässig, wenn es [d.h. dieses Handeln] unvermeidbar zum Tode des Angreifers führt; insofern wird das Grundrecht auf Leben (nach Art. 2 Grundgesetz) eingeschränkt.“

„Die Beamtinnen und Beamten der Polizei im Land Bremen bekommen nun die lange geforderte Rechtssicherheit“, unterstrich Staatsrat Böse, „und werden nicht mehr wie bisher auf den Nothilfe-Paragrafen des § 32/§ 34 StGB verwiesen. Ich freue mich für die Polizeibeamten in Bremen und Bremerhaven, für die nun ein bislang unhaltbarer Zustand beendet wurde. Bislang war jede noch so kleine Maßnahme der Polizei rechtlich festgelegt. Nur für den denkbar schwersten Eingriff – die Tötung als ultima ratio – gab es keine Regelung im Polizeigesetz! Ich hoffe jedoch, dass die Beamtinnen und Beamten niemals in solch eine Ausnahmesituation kommen werden“

Die Bremische Bürgerschaft wird voraussichtlich Ende August das novellierte Bremische Polizeigesetz in zweiter Lesung beschließen.