Produktionsförderung soll Existenzsicherung ersetzen
10.09.2020"Wir haben den freien und selbstständigen Kulturschaffenden in Bremen mit dem Soforthilfeprogramm erfolgreich durch die Corona-Pandemie und dem damit leider nötigen "Lockdown" helfen können. Nun möchten wir eine reine Existenzsicherung durch eine Produktionsförderung ersetzen, und ich bin sehr dankbar, dass die Deputation diesem Vorhaben heute zugestimmt hat." Mit diesen Worten zog Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz am heutigen Donnerstag (10. September 2020) in der Sitzung der Deputation für Kultur eine Bilanz des Künstler-Soforthilfeprogramms.
Das Soforthilfeprogramm hatte der Senat für Kultur zu Beginn der Corona-Pandemie zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgelegt. In zwei Tranchen standen dafür insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Staatsrätin Emigholz: "In einer Zeit, in der viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler durch die Corona-Pandemie faktisch keine Einnahmen mehr hatten, haben wir auf diese Weise schnell Hilfe leisten können. Wir haben damit in unserem Bundesland eine Förderlücke schließen können." Ohne das Senatsprogramm, welches zum 31. August ausgelaufen ist, hätten Kulturakteure in Bremen, die wegen der Einnahmeausfälle in wirtschaftliche Not geraten, sofort Grundsicherung beziehungsweise Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Insgesamt konnten in der ersten Phase 287 und in der zweiten Phase 182 Künstler und Künstlerinnen unterstützt werden.
An die Stelle des Sofortprogramms soll in Kürze eine umfangreiche Produktionsförderung in Form von Projekten und Stipendien für soloselbstständige Kulturschaffende treten. "Trotz aller nach wie vor nötigen Beschränkungen hat das kulturelle Leben in unserer Stadt wieder Fahrt aufgenommen. Da künstlerische Produktion grundsätzlich wieder möglich ist, wollen wir jetzt den freien Kulturschaffenden helfen, die immer noch unter Einschränkungen zu leiden haben", so Staatsrätin Emigholz weiter. In begründeten Ausnahmefällen könnte zudem auch weiterhin Unterstützung gemäß des Soforthilfeprogramms gewährt werden.
Neben der Öffnung von Museen, Theatern und Konzerthäusern unter Corona-Bedingungen spielt bei dieser Entscheidung auch die Auswertung des ausgelaufenen Sofortprogramms eine wichtige Rolle. Neben den durchweg positiven Rückmeldungen aus der Kulturszene zeigte sich im Verlauf des Sommers, dass durch die sich langsam verbessernden Arbeitsbedingungen dank der vorsichtigen Lockerungen seit einigen Wochen deutlich weniger Anträge eingehen als noch zu Beginn der Pandemie. Von den bereitgestellten 1,25 Millionen Euro sind zum Stichtag 31. August 2020 rund 320.000 Euro noch nicht verausgabt. Dieses Geld soll nun den Grundstock für das neue Produktions- und Stipendienprogramm bilden. Das Kulturressort geht davon aus, dass weitere Mittel erforderlich sein werden.
Der Senat hatte den Senator für Kultur am 1. September 2020 beauftragt, ein solches Programm vorzulegen. Die genauen Modalitäten des neuen Programms werden nun erarbeitet und dann den Gremien zur Beschlussfassung zugeleitet.
Ansprechpartner für die Medien:
Heiner Stahn, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: heiner.stahn@kultur.bremen.de