Land Bremen und Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen schließen Vereinbarung zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit Handicap / Fortschritt bei der Inklusion
08.08.2012Mit speziellen Angeboten zur Berufsorientierung werden schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Land Bremen künftig beim Einstieg in das Arbeitsleben gezielt unterstützt. Hierzu haben der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit sowie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Mit der Kooperation wird ein Teil des Programms „Initiative Inklusion“ umgesetzt, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgelegt worden ist.
Zielgruppe der Berufsorientierungsangebote sind Schülerinnen und Schüler der Vorabgangs- und Abgangsklassen aller Schulformen. Eine amtliche Feststellung der Schwerbehinderung ist nicht erforderlich. Die berufsorientierenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wahren Potenziale der jungen Menschen zu heben und ihnen einen möglichst passgenauen Übergang in den Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
Für die jetzt beschlossene Umsetzung im Land Bremen stehen aus dem beim BMAS gebildeten Ausgleichsfonds Mittel in Höhe von rund 380.000 Euro zur Verfügung. Sollten die Maßnahmen von den Schülerinnen und Schülern mit Handicap in höherem Maße als erwartet in Anspruch genommen werden, wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die Finanzierung aus eigenen Ausgleichsabgabemitteln entsprechend aufstocken.
Arbeitssenator Martin Günthner wies auf die Vorteile der Vereinbarung von Land Bremen und Bundesagentur für Arbeit hin: „Die Kompetenzen vieler schwerbehinderter Menschen sind eine Bereicherung für den Arbeitsmarkt. Gerade sie sind besonders motiviert. Die Hebung ihrer Potenziale darf als ein Teil der Lösung des Fachkräfteproblems nicht vergessen werden. Es ist daher eine wichtige arbeits- und sozialpolitische Aufgabe und liegt im Interesse unserer Gesellschaft, Schülerinnen und Schülern mit Handicap dabei zu helfen, ihre individuellen Möglichkeiten realistisch und selbstbewusst einzuschätzen und ihnen Unterstützung bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben zukommen zu lassen.“
Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper: „Ich freue mich, dass die Inklusion nicht mit der Schulentlassung endet, sondern behinderten jungen Erwachsenen Wege zum ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. Mit den Integrationsfachdiensten Bremen und Bremerhaven stehen ihnen bewährte Partner zur Seite."
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, Klaus Stietenroth betonte: „Die Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten ist weiterhin schwierig. Menschen mit Handicap konnten in den vergangenen Monaten nicht in dem Maße vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren wie andere Personengruppen.“ Die Potenziale Schwerbehinderter dürften angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe jedoch nicht übersehen werden. „Die jetzt geschlossene Vereinbarung mit dem Land Bremen wird dazu beitragen, die Talente junger Menschen mit Handicap noch besser zu erkennen und zu fördern“, fügte Stietenroth hinzu.
Für die Umsetzung der berufsorientierenden Maßnahmen konnten im Land Bremen der Integrationsfachdienst Bremen und der Integrationsfachdienst Bremerhaven/Wesermünde gewonnen werden. Die Integrationsfachdienste sind freie Träger mit gesetzlichem Auftrag.
Die Integrationsfachdienste werden mit den Schülerinnen und Schülern die berufsorientierenden Maßnahmen jeweils individuell über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren durchführen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere eine Potenzialanalyse, die Akquise und die Begleitung von betrieblichen Praktika sowie die Auswertung der Ergebnisse mit allen beteiligten Akteuren.