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Der Senator für Inneres und Sport

Private Freiluftpartys unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich

25.04.2022

Mit den Lockerungen der Corona-Regelungen und dem frühlingshaften Wetter beginnt nun auch wieder die Saison für private Freiluftpartys. Um Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden, erinnert die Innenbehörde an folgende Regelungen des Ortsgesetzes:

  • Freiluftpartys mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen müssen spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen angemeldet werden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonnabende, Sonn- und Feiertage jedoch nicht mitgezählt.
  • Es ist sicherzustellen, dass von der Freiluftparty keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgeht, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt.
  • Abfall, Verunreinigungen oder Beschädigungen sind bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung zu beseitigen.
  • Eintrittsgeld, der Verkauf von Speisen oder Getränken sowie das Grillen sind nicht erlaubt.
  • Die Veranstalter müssen für ausreichend sanitäre Anlagen wie etwa mobile Toiletten sorgen.
  • Die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wird vorausgesetzt.

Darüber hinaus sind bestimmte Areale entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Zu den ausgeschlossenen Flächen gehören die Neustadtwallanlagen (Friesenwerder, Hohentorspark, Mittelteil der Neustadtwallanlagen, Leibnizplatz, Piepe) und geschützte Kulturdenkmäler (Wallanlagen, Museumsgarten/Focke-Garten, Wätjens Park, Knoops Park, Schloss Schönebeck, Gut Landruh, Menke-Park, Höpkens Ruh, Muhles Park, Heinekens Park). Zudem haben die Beiräte die Möglichkeit, Auflagen festzulegen und bestimmte Örtlichkeiten als Veranstaltungsort für Freiluftpartys auszuschließen. Davon betroffen sind derzeit bestimmte Bereiche des Stadtwaldsees, der Sodenmattsee in Höhe der Stadtteilfarm und Böses Park in Huchting, der Bultensee, der Hemelinger See sowie das gesamte Gebiet der Ortsteile Seehausen und Strom.

Besondere Auflagen gelten an dem für Freiluftpartys zugelassenen Teil des Stadtwaldsees, für den Waller Feldmarksee, den Krimpelsee, die Grünflächen am Weserwehr sowie vor dem Lankenauer Höft, für die Landspitze des Dreiecks am Hohentorshafen und für Freiluftpartys im Bereich der Östlichen Vorstadt.

Weitere Informationen für die Anmeldung von Freiluftpartys sind unter folgendem Link aufgeführt:
www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.887573.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de