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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Programm „Hilfe zur Arbeit“ wird in diesem und im kommenden Jahr fortgesetzt

30.04.2002

Aus der heutigen Senatssitzung (30.4.2002):

Senat stimmt Planungen des Arbeits- und Sozialressorts zu


Der Senat hat heute (30. April 2002) der Absicht des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zugestimmt, das Programm „Hilfe zur Arbeit“ (HzA) mit mehr als 2600 Maßnahmen im laufenden und im kommenden Jahr fortzuführen. Dafür stehen rund 31,7 Millionen Euro beziehungsweise 31,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.


Vor dem Hintergrund der hohen Zahl arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen hatte der Senat im Dezember 1999 den Ausbau des Programms beschlossen. Es bietet Betroffenen unter anderem die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt mit und ohne Lohnkostenzuschüsse, die Teilnahme an Qualifizierungen und Trainingsmaßnahmen oder gemeinnützige Beschäftigung auf Prämienbasis.


„Mit dem Verlauf des Programms im vergangenen Jahr können wir sehr zufrieden sein“, betonte Senatorin Karin Röpke. 2001 konnte mit 2654 Maßnahmen die Zielzahl um rund 100 übertroffen werden, wobei weniger Mittel als ursprünglich kalkuliert aufgewandt wurden. 363 Männer und Frauen konnten dabei in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden (im Jahr 2000 waren es 336). Vom speziell für Sozialhilfeempfänger/innen im Alter unter 26 Jahren konzipierten Programmteil (HzA u 26) profitierten im zurückliegenden Jahr 2099 Personen (Neuzugänge und Männer und Frauen, die bereits beraten wurden). Ende 2001 waren 949 von ihnen in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt vermittelt, hatten eine Ausbildung begonnen oder nahmen an einer Maßnahme des Arbeitsamtes teil, so dass sie keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr benötigten.


„In diesem und im kommenden Jahr wollen wir den Schwerpunkt auf die Qualifizierung legen“, kündigte Senatorin Röpke an. Ziel sei es, das Programm am Bedarf orientiert so weiter zu entwickeln, dass es möglichst vielen Sozialhilfeempfänger/innen zugute kommt und ihnen Wege aus der staatlichen finanziellen Abhängigkeit eröffnet. Um dies zu erreichen sei es erforderlich, die bereits gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und Amt für Soziale Dienste zu intensivieren.