Justizstaatsrat Jörg Schulz eröffnet Fachkonferenz in der Bremer Lan-desvertretung in Berlin
13.09.2018Zum Themenkomplex des Umgangs mit extremistischen Gefangenen veranstaltet das Justizressort am 13. und 14. September 2018 eine Fachtagung in der Landesvertretung in Berlin. Zur Eröffnung der Veranstaltung betonte Justizstaatsrat Jörg Schulz in seinem Grußwort die besondere Herausforderung, die extremistische Gefangene für den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz bedeuten. „Europaweit steht der Verdacht im Raum, dass Radikalisierte vor allem eines gemeinsam haben: Kleinkriminellenkarrieren mit einer anschließenden Radikalisierung zum gewaltbereiten Extremisten im Justizvollzug. Mit unseren nationalen, europäischen und internationalen Partnern suchen wir nach Wegen im Sinne einer „good practice“ bei der Extremismusprävention, der Loslösung von extremistischem Gedankengut und bei der Deradikalisierungsarbeit“, so Jörg Schulz.
Themeninhalte der Fachtagung werden unter anderem der rechtliche Rahmen bei der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, Ansätze zu einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit beim Umgang mit extremistischen Gefangenen, eine wissenschaftliche Einordnung der Thematik und die internationale Perspektive zum Umgang mit extremistischen Gefangenen sein.
Hierzu erklärt der Justizstaatsrat: „Die Fragen der bestmöglichen Wiedereingliederungsarbeit und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit treffen zusammen mit jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden und mit der für den Sicherheitsbereich geltenden Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob der Justizvollzug angesichts der Diskussion um extremistische Gefangene und den Umgang mit ihnen nicht einen grundsätzlichen Pradigmenwechsel erlebt“.
Ziel der Fachtagung ist die Vertiefung des Wissens um Radikalisierung und Deradikalisierung sowie um Distanzierung vom gewaltbereiten Extremismus im Strafvollzug bei Entscheidungsträgern und den in der Vollzugspraxis Tätigen. Möglichkeiten einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit und zur Extremismusbekämpfung sollen aus fachlicher Sicht bewertet und mit dem aktuellen Datenschutzrecht und verfassungsrechtlichen Vorgaben abgeglichen werden. Fachliche Expertise der Landesjustizverwaltungen, der Freien Träger der Straffälligenhilfe, der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, internationaler Partner und aus der Wissenschaft soll ausgetauscht, Ansätze einer „good practice“ sollen entwickelt werden.
An der Fachtagung nehmen über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland, darunter Vertreter der EU-Kommission und der Vereinten Nationen, des Haschemitische Königreichs Jordanien, des Vereinigten Königreichs, des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder und der Landesjustizverwaltungen des Bundes und der Länder teil.
„Für mich ist es eine entscheidende Frage, inwieweit Vollzug in Zeiten der extremistischen Bedrohung tatsächlich neu gedacht werden muss“, schloss Jörg Schulz sein Grußwort.