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Senatskanzlei

Rasant steigende Mieten eindämmen - Böhrnsen setzt sich im Bundesrat für Mieterinnen und Mieter ein

07.06.2013

Mit dem rasanten Anstieg der Wohnungsmieten hat sich heute (7. Juni 2013) der Bundesrat in Berlin beschäftigt. Ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine Begrenzung ein.
Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen erklärte dazu heute in Berlin: „Angesichts der bestehenden Arbeitslosigkeit und der in vielen Bereichen schwachen Lohnentwicklung müssen immer mehr Mieterinnen und Mieter einen zunehmend großen Anteil ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aufwenden. Teilweise bleibt ihnen angesichts steigender Mieten nichts anderes übrig, als ihr gewohntes Lebensumfeld zu verlassen und in Stadtteile mit niedrigem Mietniveau umzuziehen. Das ist nicht nur für die betroffenen Menschen bitter, sondern führt zu einer sozialen Segregation, welche negative Auswirkungen in vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen zur Folge haben kann. Aber auch immer mehr Menschen aus dem Mittelstand drohen angesichts der hohen Preise in einen Versorgungsengpass zu rutschen – zwischen den Sozialmieten einerseits und den derzeit am Markt angebotenen – ich nenne sie mal Luxusimmobilien – klafft eine Angebots- und Preislücke. Der Staat muss zur Vermeidung solcher unerwünschter gesellschaftlicher Auswirkungen für einen gerechten Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen sorgen. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietpreisen ist ein wichtiger Schritte zu einem Mieterschutz, der diesem Namen auch gerecht wird. Wohnen ist keine Ware wie jede andere – es ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Unsere Aufgabe ist es, eine angemessene Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auch für die Menschen sicher zu stellen, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft versorgen können.“

Der Gesetzentwurf schlägt vor, bei Bestandsmietverträgen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 20 auf 15 Prozent innerhalb von vier - bisher drei - Jahren herabzusetzen. Bei Modernisierungsmaßnahmen sollen Vermieter die Miete künftig nur noch um neun Prozent erhöhen dürfen. Zudem soll eine Mietpreisobergrenze bei Wiedervermietungen eingeführt werden. Die neue Miete dürfte demnach nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Initiative wurde in der heutigen Plenarsitzung der Länderkammer vorgestellt und den Bundesratsausschüssen zur Beratung übergeben.