02.09.2005
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senator für Bildung und Wissenschaft teilen mit:
Um das Rauchen einzudämmen und Nichtraucher vor dem Zigarettenrauch zu schützen, soll am 1. August 2006 im Lande Bremen ein Gesetz in Kraft treten, das Rauchverbote in Krankenhäusern, Schulen und in Tageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern regelt. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senator für Bildung und Wissenschaft haben den Gesetzentwurf dazu gemeinsam erarbeitet.
„Die Erfahrung lehrt, dass Aufklärung, Appelle und der Hinweis auf gravierende gesundheitliche Folgen des Rauchens leider nicht ausreichend wirksam sind, deshalb bedarf es gesetzlicher Regelungen, die auch mit Sanktionen einhergehen“, betonten Gesundheitssenatorin Karin Röpke und Bildungssenator Willi Lemke heute (2. September 2005) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.
Nach Angaben der Senatorin sterben allein in Deutschland rund 140 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (weltweit werden rund 5 Millionen tabakbedingte Todesfälle pro Jahr registriert). Die häufigste Erkrankungs- und Todesursache in diesem Zusammenhang ist Krebs, gefolgt von Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie der Atemwege. Senatorin Röpke: „Zwischenzeitlich sind die Erkenntnisse über ein erhebliches Erkrankungsrisiko auch durch Passivrauchen unabweislich. Deshalb müssen die Bemühungen verstärkt werden, Nichtraucher – besonders Kinder und Jugendliche - zu schützen“. Hierbei würden neben der Erhöhung der Tabaksteuern auch Aufklärungskampagnen sowie Rauchverbote als sinnvolle und hilfreiche Maßnahmen angesehen.
Senator Lemke: „Für mich ist es ein besonders Anliegen, dass auch die Schulen zu Stätten ohne Zigaretten-Qualm werden. Ich appelliere an die Einsicht der Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler. Und ich bedanke mich ganz herzlich bei den Schulen, die es aus freien Stücken bereits geschafft haben ‚rauchfrei’ zu sein, beziehungsweise auf dem Weg dahin sind und schon Teilerfolge erzielt haben. Denn der freiwillige Verzicht auf das Rauchen ist immer noch der größte Erfolg. Aber für viele ist der Weg zu schwer, deshalb bringen wir den Gesetzentwurf ein.“
Das Rauchverbot soll generell für alle Personen gelten, die sich in Krankenhäusern aufhalten, in den Schulen und auf Schulveranstaltungen oder in den Kindergärten. Eng begrenzte Ausnahmen vom Rauchverbot soll es im Krankenhausbereich für Patientinnen und Patienten geben, bei denen ein Verbot des Tabakkonsums dem Therapieziel entgegensteht. Auch bei Schulveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden.
Die Leiterinnen und Leiter der genannten Einrichtungen sind für die Umsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Verstöße gegen das Rauchverbot und gegen die Pflichten der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen stellen Ordnungswidrigkeitstatbestände dar und können mit Bußgeld geahndet werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vor, wenn in den genannten Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung geraucht wird. Auch Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belegt werden, wenn sie das Rauchverbot nicht durchsetzen.
Die zuständigen Deputationen erhalten den Gesetzentwurf jetzt zur Kenntnis. Das weitere Verfahren sieht vor, in einer ersten Runde den Senat damit zu befassen, danach soll der Entwurf mit allen zu beteiligten Behörden und Institutionen abgestimmt und gegebenenfalls überarbeitet werden. In einer zweiten Runde wird er dann den Deputierten und dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor er an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weitergeleitet wird.