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Der Senator für Finanzen

Reform mit Augenmaß – keine Überregulierung

Finanzsenatorin Karoline Linnert fordert im Bundesrat Nachbesserung beim Kleinanlegerschutzgesetz

06.02.2015

"Soziale und gemeinnützige Projekte sollen ihre Arbeit fortführen können und nicht durch überbordende bürokratische Vorschriften gegen die Wand gefahren werden", erklärte Finanzsenatorin Karoline Linnert heute (6. Februar 2015) in der Debatte zur Novelle des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat. In einer kritischen Stellungnahme hat der Bundesrat heute Position bezogen. Linnert: "Die Probleme sind klar benannt. Ich erwarte, dass die Bundesregierung jetzt nachbessert. Schließlich will auch die Bundesregierung gemeinnützige Projekte fördern."

In Deutschland gibt es zahlreiche soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte, häufig ehrenamtlich organisiert. Diese Szene befürchtet durch das Kleinanlegerschutzgesetz Auflagen, die – wahrscheinlich ungewollt – für sie das Aus bedeuten würden. "Wir brauchen eine Reform mit Augenmaß und keine Überregulierung", betonte Karoline Linnert. Selbstverständlich müssten Kleinanleger über die Risiken von Geldanlagen auch im Bereich der solidarischen Ökonomie informiert werden. "Verbraucherschutz ist auch in diesem Bereich wichtig. Die Risiken müssen klar benannt werden."

Karoline Linnert ging auf ein Problem sozialer Hausprojekte ein, die einen relativ hohen Kapitalbedarf haben. Komplizierte Auflagen und verschärfte Haftungsrisiken könnten dazu führen, dass ehrenamtliche Vorstände solcher Projekte kapitulieren. Eine Ausnahmeregelung von Projekten mit einer Kapitalanlage unter einer Millionen Euro reiche ihrer Ansicht nach nicht aus: "In Großstädten kann ein Mehrfamilienhaus schnell über eine Million Euro kosten. Gerade dort sind aber solche Wohnprojekte wichtig, um bezahlbare Wohnungen zu gewährleisten."