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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Reihenhäuser zukünftig mit Kinderspielplatz

Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

29.12.2020

Wenn in der Stadtgemeinde Bremen zukünftig Reihenhauszeilen errichtet werden, müssen diese eine gemeinschaftlich nutzbare private Kinderspielfläche erhalten, es sei denn pro Hausgrundstück ist eine ausreichend große Gartenfläche vorhanden, die sich zum Aufstellen von Spielgeräten eignet. So steht es in der Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport (SJIS), das im November von der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) beschlossen wurde und die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.
Um dem Bauträger Hilfestellung hinsichtlich Lage, Qualität und Ausstattung zu leisten, ist bei größeren Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten die geplante Ausgestaltung der erforderlichen Kinderspielfläche zuvor mit dem Fachdienst Spielraumförderung beim Amt für soziale Dienst abzustimmen und im Rahmen eines Freiflächengestaltungsplanes dazu-stellen.

Durch das Instrument einer Abweichung oder der Ablösung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, angemessen auf vorhabenbezogene Besonderheiten reagieren zu können, wenn die Spielfläche aufgrund besonderer Umstände nicht oder nicht vollständig hergestellt werden kann. Der pro Quadratmeter Kinderspielfläche zu zahlende Satz wird von 143,00 Euro auf 397,00 Euro zeitgemäß angehoben. Die eingenommenen Ablösungsbeträge werden dann für die Instandhaltung öffentlicher Spielflächen im Stadtgebiet verwendet.
Als vorbereitende Untersuchung wurde zunächst im gemeinsamen Auftrag beider Ressorts vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. in Kooperation mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V. eine Studie über die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingen anderer deutscher Großstädte hinsichtlich der Anforderungen an private Kinderspielflächen erstellt.

Dazu Sozialsenatorin Anja Stahmann: „Die nun beschlossene Neufassung wird vom Deutschen Kinderhilfswerk ausdrücklich begrüßt, da das Gesetz nicht nur die seit 1973 bestehen-den bewährten Regelungen zeitgemäß fortschreibt, sondern sich ergänzend auch an Anforderungen aus anderen kommunalen Satzungen orientiert. Diese wurden zu einem modernen Werkzeugkasten zusammengestellt, der diverse Möglichkeiten zur Erfüllung der Spielplatzpflicht aufzeigt und dabei gleichzeitig abstrakt genug bleibt, um kreative Lösungen für den jeweiligen Einzelfall zu ermöglichen.“

Auch Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer begrüßt die beschlossene Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes ausdrücklich, „da durch das Vorhandensein gemeinschaftlicher Aufenthalts- und Spielfläche auf dem Baugrundstück die Attraktivität des direkten Wohnumfeldes deutlich gesteigert wird. Dies dürfte auch im Sinne der Bauträger sein und entspricht dem politisch vereinbarten Ziel, die Attraktivität der Stadt Bremen und die Aufenthaltsqualität in den Quartieren insbesondere für junge Menschen und Familien zu erhöhen.“
Um der Bedeutung des spontanen Spiels für Kinder im Freien und in hausnaher Umgebung gerecht zu werden, besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung hausnaher Kinderspielflächen in der Bremischen Landesbauordnung bereits seit 1971.
Die näheren Anforderungen insbesondere an die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung, aber auch an eine im Ausnahmefall mögliche Ablösung, falls die nötige Kinderspielfläche nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden kann, ist ergänzend auf kommunaler Ebene in einer Ortssatzung geregelt. Diese stammt jedoch noch aus dem Jahre 1973 und war dringend überarbeitungsbedürftig.

Bereits 2017 war das Sozialressort beauftragt worden, für die Stadtgemeinde Bremen unter Einbindung der anderen Ressorts ein Spielraumförderkonzept zu erstellen, welches zwischen öffentlichen und privaten Kinderspielflächen differenziert, da sich die Standards zur Ausstattung und Unterhaltung deutlich unterscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass sich Bremen als „lebenswerte und bespielbare Stadt“ weiterentwickeln und attraktiv für junge Menschen und Familien sein soll. Nach dem Motto „je kürzer die Beine, desto kürzer die Wege“ werden jetzt auch die privaten Kinderspielflächen auf dem Baugrundstück wieder stärker in den öffentlichen Fokus gerückt.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de