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Der Senator für Inneres und Sport

Reisen nach Großbritannien sind auch mit Brexit noch bis Ende 2020 mit Personalausweis möglich

Informationen für die Einreise nach Großbritannien für den Fall eines geregelten Brexit (mit Austrittsabkommen) sowie ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit)

22.08.2019

Wer ab Oktober in Großbritannien und Nordirland Urlaub machen möchte, sollte bei der Reiseplanung folgendes beachten. Für die Einreise gilt in jedem Fall: Für EU-Bürgerinnen und –bürger genügt bis 31. Dezember 2020 weiterhin der Personalausweis. Zunächst bleiben England, Schottland, Wales und Nordirland solange Mitglied der Europäischen Union, bis der Austritt wirksam wird. Das wird voraussichtlich der 31. Oktober 2019 sein.

Verlässt Großbritannien die EU mit einem Austrittsabkommen, wird Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt und die Einreisebestimmungen werden sich voraussichtlich erst ab 1. Januar 2021 ändern. Bis dahin ist die Einreise von EU-Bürgerinnen und -bürgern nach England, Schottland, Wales und Nordirland weiterhin mit Personalausweis oder Reisepass möglich.

Sollte Großbritannien das ausgehandelte Abkommen nicht annehmen und auch keinen Verlängerungsantrag stellen, wird das Vereinigte Königreich am 31. Oktober 2019 die EU ohne Vereinbarung (sog. harter Brexit) verlassen. Auch in diesem Fall hat die britische Regierung zugesichert, bis zum 31. Dezember 2020 EU-Personalausweise als ausreichend anzuerkennen. Erst ab dem 1. Januar 2021 könnte ein Personalausweis nicht mehr genügen und ein Reisepass erforderlich sein.

In beiden Fällen ist die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten derzeit nicht beabsichtigt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de