05.03.2003
Senatsdirektor Henning Lühr vom Senator für Finanzen und Jürgen Burger von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben heute eine „Nichttarifvertragliche Regelung zum Erlass einer Richtlinie über die Gewährung einer persönlichen Zulage für angestellte Lehrkräfte“ unterzeichnet. Grundlage für diese Einigung war die Schlichtungsempfehlung des Bürgermeisters a.D. Hans Koschnick vom 12. Juli 2002.
Im einzelnen sieht die Richtlinie vor, dass alle angestellten Lehrkräfte der Vergütungsgruppen BAT IIa bis BAT Vb S, deren unmittelbare Beschäftigungszeit im bremischen Schuldienst mindestens zwölf Jahre beträgt und die noch nicht an einem Vergütungsaufstieg teilgenommen haben, eine persönliche Zulage erhalten. Die Zulage beträgt monatlich 215 € und wird nach 24 Monaten bis zum 5. Jahr in festgelegten Schritten abgeschmolzen.
Mit der Zulage soll eine Anpassung der Vergütungen der angestellten Lehrkräfte an die Besoldungen vergleichbarer verbeamteter Lehrer erreicht werden.
Im Rahmen der Verhandlungen über die Zulage sind gleichzeitig die Höchstgrenze für die Verbeamtung der bremischen Lehrkräfte auf das 49. Lebensjahr angehoben worden.