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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Rosenkötter: Schutz für behinderte Menschen verbessern

26.11.2009

Arbeits- und Sozialministerkonferenz verabschiedet Antrag

Auf Initiative von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter wurde bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Forderung nach einem verbesserten Schutz für behinderte Menschen beschlossen. Demnach sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes Möglichkeiten effektiver gesetzlicher Schutzvorschriften für kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen erarbeitet werden. Im Zentrum der Prüfung steht, ob die Träger von Diensten und Einrichtungen als Arbeitgeber in diesem Bereich von ihren Beschäftigten die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen können, wie es in der Jugendhilfe schon der Fall ist. In diesem erweiterten Führungszeugnis werden auch Delikte verzeichnet, die das normale polizeiliche Führungszeugnis nicht ausweist. Hintergrund ist, dass vor allem behinderte Frauen, aber auch Männer, überdurchschnittlich oft Opfer von sexuellem Missbrauch werden.


Bremen nimmt in Bezug auf Schutzvorschriften für behinderte Menschen bereits eine Vorreiterrolle ein. Schon 2005 wurde im Bremer Landesrahmenvertrag für Einrichtungen der Behindertenhilfe geregelt, dass die besonderen Belange weiblicher Leistungsberechtigter zu berücksichtigen und sie insbesondere vor sexuellen Übergriffen zu schützen sind. 2008 wurde diese Generalklausel konkretisiert und mit den Einrich¬tungs¬trägern vereinbart, dass diese sich vor der Einstellung und dann im Abstand von höchstens fünf Jahren regelmäßig ein polizeiliches Führungszeugnis durch ihre Beschäftigten vorlegen lassen. Ein erweitertes Führungszeugnis könnte aber nach heutigem Recht für Arbeitnehmer/innen, die erwachsene behinderte Menschen versorgen, nicht ausgestellt werden und die Träger der Einrichtungen können es also auch nicht verlangen.