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Rückgang der Reallöhne im 1. Quartal 2021 um 2,0 Prozent

25.06.2021

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen:

Der Nominallohnindex ist in Bremen im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent zurückgegangen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 1,4 Prozent. Die realen Löhne sind daher um 2,0 Prozent zurückgegangen.

Der Einsatz von Kurzarbeit sowie die Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie führten auch im ersten Quartal 2021 zu einer negativen Lohnentwicklung. Der Hauptgrund liegt vor allem in der Verkürzung der Arbeitszeit. Nach einer leichten Erholung im dritten und vierten Quartal 2020 nahm der Umfang der bezahlten Wochenarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ersten Quartal 2021 wieder ab auf 37,4 Stunden, das ist mehr als eine Stunde weniger als im ersten Quartal 2020.

Wie schon in den vergangenen Quartalen war die Gruppe der angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am stärksten von der negativen Lohnentwicklung betroffen (-2,4 Prozent zum Vorjahresquartal). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung hatten zwar eine positive Nominallohnentwicklung (+1,0 Prozent), jedoch nicht in dem Umfang, wie die Verbraucherpreise gestiegen sind.

Diese und noch detaillierte Angaben sind im soeben erschienenen Statistischen Bericht "Die Arbeitnehmerverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich" für das 1. Quartal 2021 enthalten. Den Bericht und weitere Informationen finden Sie hier: www.statistik.bremen.de/themen/verdienste_und_arbeitskosten

Hinweis:

Durch den starken Anstieg der Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie, geht auch ein erhöhter Erklärungsbedarf bei der Interpretation der Zahlenwerte der Verdienststatistik einher. Die hier veröffentlichten Bruttoverdienste beinhalten ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, und ist deshalb in den hier ausgewiesenen Bruttoverdiensten nicht enthalten. Arbeitnehmende, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden mit den entsprechend gekürzten Verdiensten und gekürzten Arbeitsstunden in die Datenmeldung der Verdienststatistik einbezogen. Arbeitnehmende, die für einen ganzen Kalendermonat ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten (sog. Kurzarbeit Null), werden in diesem Monat nicht erfasst.

Durch diese Vorgaben lassen sich zum Teil stärkere Abweichungen sowie ein erhöhter Anteil an geklammerten Werten mit eingeschränkter Aussagekraft bei den Ergebnissen für das vorliegende Quartal im Vergleich zu früheren Erhebungszeiträumen erklären. So erscheint zum Beispiel ein Anstieg des Bruttostundenverdienstes in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase grundsätzlich eher ungewöhnlich. Diese Steigerung resultiert unter anderem daraus, dass einige meldepflichtige Betriebe das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten aufstocken. Da viele Beschäftigte aber Corona-bedingt zum Teil deutlich weniger Stunden arbeiten, steigt der effektive Stundenlohn statistisch gesehen an.

Methodische Erläuterungen:
Der Nominallohnindex drückt die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste inklusive der Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich aus. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Grundlage ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die die gesamte Wirtschaft mit 10 Beschäftigten und mehr abdeckt mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei".

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Telefon: (0421) 361 2463, E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de